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Beitrag
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a.D. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 ![]() |
Homosexuelle Partnerschaften, die nicht als Lebenspartnerschaften eingetragen sind, werden nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund nicht als "Bedarfsgemeinschaften" gewertet. Das bedeutet, dass die PartnerInnen einander - anders als heterosexuelle PartnerInnen in eheähnlicher Gemeinschaft - im Falle von Arbeitslosigkeit nicht gegenseitig unterstützen müssen; bei der Berechnung des ALG II für den/die arbeitslose/n PartnerIn werden Einkommen und Vermögen des Partners/der Partnerin nicht angerechnet.
ausführlich Der Beitrag wurde von regenbogen bearbeitet: 23.Jul.2005 - 22:48 |
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