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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
gestern ist nach eineinhalb jahren prozess ein urteil im fall zündel gesprochen worden. ah, ja. das ist kein fall, der pausenlos schlagzeilen produziert hat, aber für unendliches kopfschütteln immer wieder gut ist.
ernst zündel, ende der fünfziger jahre nach kanada ausgewandert, hat von da aus immer wieder penetrant den holocaust geleugnet. nicht nur das, er hat seine meinung auch publik gemacht - in rundbriefen, auf webseiten etc. nach einigem hin und her ist er dann an die bundesrepublik ausgeliefert worden und musste sich vor gericht verantworten. das urteil ist gestern gesprochen worden: fünf jahre muss der mann nun hinter gitter. im prozess hatte nicht nur er, sondern auch seine verteidiger eine bühne, die sie genutzt haben. das zu grossen teilen rechtsradikale publikum hat das dankbar zur kenntnis genommen. die anwältin (artikel) musste aus dem gerichtssaal getragen werden, weil sie nicht mehr zu bändigen war, die anwälte haben ihre papiere grundsätzlich mit 'heil hit*er' unterschrieben. der ganze prozess war eine unerträgliche propaganda für diese ewig gestrigen, ignoranten menschenverächter. in der zeit gibt's heute einen kommentar dazu - klick tenor: in anderen staaten (z.b.: grossbritannien und usa) gilt die meinungsfreiheit auch z.b. für hartnäckige leugner des holocaust. eine demokratie muss solche 'irren' aushalten können. der bekanntheitsgrad eines ernst zündel wäre heute noch kleiner, hätte dieser prozess nicht stattgefunden. wie seht ihr das? wie weit darf die meinungsfreiheit reichen? 'die freiheit ist immer nur die freiheit der andersdenkenden'? wo muss schluss sein, wen muss die einschränkung von freiheitsrechten schützen? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.07.2025 - 21:58 |