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Beitrag
#1
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Salzstreuerin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: sMember Beiträge: 96 Userin seit: 08.06.2007 Userinnen-Nr.: 4.586 ![]() |
hallo liebe frauen,
ich hoffe auf zahlreiche unterstützung. hier gehts um ne gute sache, jede stimme zählt. wenn eine mehr als nur abstimmen möchte, bin ich freudig dabei und sehr interessiert an welchen stellen ihr euch wenden möchtet, diese petition weiter zu verbreiten. ein paar freundinnen und ich waren bisher nicht untätig... wir haben diese petition schon vielerorts verbreitet. danke schon mal im vorraus für eure mithilfe -basmati- :blumen2: ------------------------------------------------------------------------------------------- Petition an den deutschen Bundestag Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt die Täter, denn die Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen. Der Gesetzgeber macht sich mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt gegen die Menschenrechte. Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen? Damit Opfer von sexueller Gewalt nicht länger schweigen müssen, wird die Aufhebung der Verjährungsfrist bei Zivilklagen gefordert. Der bisherige Begriff sexueller Missbrauch ist irreführend. Es handelt sich um Gewalt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, werden Fachleute wie Betroffene bestätigen können/müssen. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen. Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde? Gegen den Gesetzgeber. Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)? Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen bei Zivilklagen. Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde: Sexuelle Gewalt ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Leiden an Körper und Seele. Scham- und Schuldgefühle manifestieren sich durch das gesetzlich verordnete Schweigen. Dadurch wird das Verbrechen in der Gesellschaft tabuisiert. Wenn Opfer dem Leid keine Worte geben dürfen und über den Schmerz nicht frei sprechen können, zerbrechen sie. Hier unterschreiben ----------------------------------- wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Plicht! ----------------------------------- anti-kinderporno opfernetz aufwaerts.trotz-allem lobby-fuer-menschenrechte Der Beitrag wurde von basmati bearbeitet: 30.Aug.2007 - 05:14 |
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Beitrag
#2
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Stadtei ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.509 Userin seit: 17.03.2007 Userinnen-Nr.: 4.208 ![]() |
Ja, das ist doch eine gute Sache!
Glaube mir gut vorstellen zu können, wie schwer es für die Opfer sein muss, zum Schweigen gezwungen zu sein. Deshalb habe ich das gerne mit meiner Unterschrift unterstützt und danke Dir, basmati, für Deinen Einsatz! edit: Tippfehler (grrrrr) Der Beitrag wurde von davvero bearbeitet: 30.Aug.2007 - 08:59 |
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Beitrag
#3
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gesperrt Beiträge: 5.334 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 132 ![]() |
Könnt ihr daraus bitte einen "Trigger-Thread" machen? :(
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Beitrag
#4
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Hallo, sophialein.
Dies scheint uns Strösen nicht notwendig, erfährt die Userin doch bereits im Untertitel der Überschrift, worum es in diesem Thread geht. Gruß, shark |
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Beitrag
#5
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auf dem Hochseil des Lebens balancierende Wölfin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 7.174 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 22 ![]() |
gute sache basmati :blumen2:
gäbe es keine verjährungsfrist, bliebe den opfern zumindest die option offen, irgendwann"und sei es erst 40 jahre später" über ihre beschämenden und quälenden erlebnisse und die langfristigen schädigungen zu reden. gerne habe ich mit meiner unterschrift, einen kleinen teil dazu getan. edit...satzteil eingefügt Der Beitrag wurde von pandora bearbeitet: 02.Sep.2007 - 18:49 |
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Beitrag
#6
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gesperrt Beiträge: 5.334 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 132 ![]() |
Ihr habt recht, hab mich da wohl etwas "blauäugig" selbst reinbegeben.. Und natürlich ist diese Petition richtig gut! |
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Beitrag
#7
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°~Fleckenzwergin~° ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.523 Userin seit: 21.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.246 ![]() |
Gute Petition.
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Beitrag
#8
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Vorspeisenexpertin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 59 Userin seit: 10.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.057 ![]() |
Ja, das Anliegen der Petition ist gut. Aber ich glaube, es ist kein "gesetzlich verordnetes" Schweigen. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ein Verbrechen nie passiert oder verjährt ist. Seid ihr euch sicher, dass es strafbar ist, über ein verjährtes Verbrechen zu sprechen? Soweit ich weiß, darf man darüber sprechen, der Täter bleibt nur straffrei. Das ist vielleicht Wortwichserei, in der Rechtsphilosophie jedoch ein großer Unterschied, scheint mir.
Falls es verboten ist, darüber zu sprechen nach der Verjährung, würde ich vorerst dagegen angehen, weil es juristisch sicherlich ein kleinerer Schritt ist als eine Verjährungsklausel aufzuheben. Und wenn es stimmt, dass den Opfern im Grunde (rechtlich betrachtet) frei stünde, zu sprechen, ist die Argumentation der Petition weitgehend dahin. (Was ich schade fände, weil ich das Anliegen, wie gesagt, richtig und wichtig finde.) Ich habe bislang vermutet, dass es eine bewusste Aussage des Gesetzgebers ist, dass Mord (meines Wissens) das einzige Verbrechen ist, das nicht verjährt. :gruebel: Vielleicht lohnt es sich darauf abzuheben, dass die Schwere der Verbrechen vergleichbar ist. (Kann ich nicht einschätzen.) Habt ihr dazu Einschätzungen von Juristen (so ihr selbst keine seid)? Der Beitrag wurde von seeker bearbeitet: 12.Sep.2007 - 18:18 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.07.2025 - 12:14 |