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Beitrag
#1
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 129 Userin seit: 12.11.2008 Userinnen-Nr.: 6.386 ![]() |
Der aktuellen Newsletter des LSVD (Lesben- und Schwulenverband in Deutschland) enthält den folgenden Aufruf für eine Erweiterung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 3 GG). Nachdem der Artikel 3 seit 1949 nur noch Homosexuelle und Behinderte (sic!) als ungleich erachtete, wurden immerhin die Behinderten im Rahmen der Verfassungsreform nach der deutschen Einheit 1994 endlich aufgenommen. Um gleiches Recht für Lesben und Schwule wirksam zum machen, fand sich bisher keine Mehrheit. Diese fehlende Rechtssprechung wirkt sich erheblich aus und denen, die die Debatten um die Gleichberechtigung von eingetragenen Lebenspartnerschaften verfolgen, wird leicht offensichtlich, wie sehr Deutschland auch im europäischen Vergleich der Gleichstellung hinterherhinkt und gerade seit CDU-regierten Zeiten der Diskriminierung weiterhin Tür- und Tor öffnet!
Der LSVD hat nun diesen Aufruf zur Gleichstellung Homosexueller im Artikel 3 GG ins Leben gerufen, der bereits von zahlreichen Prominenten und Organisationen unterstützt wird und mit Unterschriften (auch online) hoffentlich noch weitere Unterstützung findet: (IMG:http://www.lsvd.de/uploads/pics/postkarte_motiv_02.jpg) LG - D |
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Beitrag
#2
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"Jeck op Sticker" ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14.613 Userin seit: 18.10.2008 Userinnen-Nr.: 6.317 ![]() |
super aktion
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Beitrag
#3
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 129 Userin seit: 12.11.2008 Userinnen-Nr.: 6.386 ![]() |
...schieb... (IMG:style_emoticons/default/type.gif)
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Beitrag
#4
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I lof tarof! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15.384 Userin seit: 30.08.2004 Userinnen-Nr.: 198 ![]() |
danke fürs schieben (*sagt die meisterschieberin*)
ich hatte es überlesen (IMG:style_emoticons/default/roetel.gif) |
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Beitrag
#5
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a.D. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 ![]() |
Noch mehr freuen wir uns übers Schieben, wenn es etwas Neues hinzuzufügen gibt.
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Beitrag
#6
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I lof tarof! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15.384 Userin seit: 30.08.2004 Userinnen-Nr.: 198 ![]() |
aber selbstverständlich! (IMG:style_emoticons/default/unsure.gif)
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Beitrag
#7
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 129 Userin seit: 12.11.2008 Userinnen-Nr.: 6.386 ![]() |
Ich füge hier noch eine Presseerklärung des LSVD zum Thema mit einem Wettbewerb zur Kampagne dazu:
Ideenwettbewerb zur "Aktion Grundgesetz. Lesben und Schwule in die Verfassung!" Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), der Hamburg Pride, der CSD SaarLorLux, der CSD Dresden und der CSD Nordwest starten einen Ideenwettbewerb für einen Relaunch der Kampagne zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“. "Aktion Grundgesetz. Lesben und Schwule in die Verfassung" Die Kampagne: Die Forderung "Lesben und Schwule in die Verfassung!" zielt auf eine Erweiterung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“. Mit der Forderung nach Änderung von Artikel 3 GG erinnern wir daran, dass die Verfassung Homosexuelle als Bürger zweiter Klasse behandelt. Der Grundrechtskatalog enthält keinen ausdrücklichen Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender. Die EU-Grundrechtecharta legt fest: "Diskriminierungen wegen der sexuellen Ausrichtung sind verboten." Deutschland hat die Charta unterzeichnet, aber noch nicht dafür gesorgt, dass ein Diskriminierungsverbot auch in der nationalen Verfassung gilt. Es ist an der Zeit, das zu ändern. Über 10.000 Einzelpersonen, viele Prominente sowie zahlreiche schwul-lesbische Vereine und Projekte haben sich inzwischen der LSVD-Kampagne für ein Verbot der Benachteiligung von Lesben und Schwulen im Grundgesetz angeschlossen, aktuelle Liste unter www.artikeldrei.de. Der LSVD startete die Kampagne am 10. Mai 2007 anlässlich des 50. Jahrestages des Unrechtsurteils des Bundesverfassungsgerichtes zum § 175 StGB. "Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz" schrieb das Gericht 1957 in seinem Urteil und erklärte die Strafbarkeit homosexueller Handlungen auch unter Erwachsenen für verfassungsgemäß. Das Grundgesetz konnte Homosexuelle also nicht einmal vor schweren Menschenrechtsverletzungen schützen. Die Strafbarkeit ist zwar schon lange aufgehoben, die fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz wirkt sich aber bis heute negativ auf die Lebenssituation von Lesben und Schwulen aus. Rechtsprechung und Gesetzgebung lehnen in vielen Fällen eine Gleichberechtigung ab. Die Verfassung muss endlich klarstellen: Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden. Zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes am 23. Mai 2009 soll die Kampagne ein neues und aktuelles Gesicht bekommen. Der LSVD ruft deshalb zu einem Ideenwettbewerb auf. Wir suchen ein eingängiges, kurzes Motto und ein grafisches Motiv für die zweite Phase der Kampagne. Teilnehmen kann jede und jeder: Mitglieder und Nichtmitglieder des LSVD, Amateure und Profis (z.B. Design- und Kommunikationsagenturen), Einzelpersonen und Gruppen, also alle, die sich zu diesem Thema Gedanken machen möchten und die Kampagne unterstützen wollen. Ausschreibungsbedingungen: Wir bitten um Einsendung von Vorschlägen für (1.) ein eingängiges, kurzes Motto bzw. einen Slogan (max. 80 Zeichen inkl. Leerzeichen), das die Zielsetzung prägnant deutlich macht und in verschiedenen Medien (Plakat, Postkarte, Flyer, Banner und sonstigen LSVD-Materialien) zum Einsatz kommen kann, und für (2.) ein grafisches Motiv, das für die Gestaltung von Plakaten, Flyern, Postkarten und sonstigen Medien für die Kampagne des LSVD verwendet werden kann. Das Motiv muss für die Veröffentlichung im Internet geeignet und digital verwertbar sein sowie in druckfähiger Dateiform vorliegen. Prämie: Wählt der LSVD aus den eingesendeten Vorschlägen einen zur Verwendung in der Kampagne aus, so wird dieser Vorschlag mit einem Preisgeld in Höhe von € 2.000 prämiert. Sollten mehrere Vorschläge ausgewählt werden, so kann die Prämie geteilt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Rechte: Sämtliche Rechte zur Nutzung des Mottos/Slogans und des Motivs gehen mit der Prämierung der eingereichten Idee an den LSVD über. Dies schließt die Übertragung der Urheberrechte (Verwertungsrechte) sowie sämtlicher Nutzungsrechte ein. Einsendeschluss für die Einsendung der Vorschläge ist der 20. Februar 2009. Bitte senden Sie Ihre Vorschläge an: presse@lsvd.de Weitere Informationen unter www.artikeldrei.de LSVD - PressestellePressesprecherin Renate H. Rampf Chausseestr. 2910115 BerlinTel.: 030 - 78 95 47 78Fax: 030 - 78 95 47 79E-Mail: Presse@lsvd.dehttp://www.lsvd.de |
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Beitrag
#8
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 129 Userin seit: 12.11.2008 Userinnen-Nr.: 6.386 ![]() |
Siehe auch Zypries: Lebenspartnerschaft durch Grundgesetz schützen
http://www.lesbenforen.de/iv/index.php?showtopic=12763 |
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Beitrag
#9
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Vegan 4 Life ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.354 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 50 ![]() |
Siehe auch Zypries: Lebenspartnerschaft durch Grundgesetz schützen http://www.lesbenforen.de/iv/index.php?showtopic=12763 (IMG:style_emoticons/default/thumbsup.gif) finde ich klasse, dass sich endlich mal was tut. wobei ich mir immer wieder die frage stellen muss, WESWEGEN man eigentlich artikel 3 gg und andere immer und immer wieder neu auslegen muss in der heutigen zeit. man sollte doch davon ausgehen, dass, wenn männer und frauen gleichberechtigt sind, das alle mit einschließt. egal ob behindert, homosexuell oder hindu oder oder oder. anhand der definition, wie sie im gg verankert ist, düfte es all die taten die unter das agg fallen, oder auch frauen und minderheiten gezielt benachteiligen, gar nicht geben. wenn man allerdings die augen aufmacht wird man sehen, dass deutschland, das ja eigentlich hochfortschrittlich und modern sein will, im ranking ganz europa hinterherhinkt.... fast in jedem land ist beispielsweise die situation der frauen weitaus besser, gerade was das finanzielle angeht. nun frage ich mich, wofür man all diese gesetze immer und immer wieder überarbeiten muss. wahrscheinlich tun das all die lieben politiker, die ja nach wie vor männlich in der überzahl sind, um sich und all die anderen vorstände und chefs daran zu erinnern, was sie regelmäßig brechen, übertreten oder schlichtweg ignorieren... würde nicht ein stetiger werte- und normenverlust in unserer gesellschaft herrschen, und das gegenüber einem menschen wieder etwas wert sein, so müssten diese debatten bei weitem nicht so hinreichend geführt werden, wie das letzten endes der fall ist. die 68er bewegung hatte nicht dafür gelebt, dass heute all das, was sie damals erreichten, mit füßen getreten wird. leider ist es nach wie vor realität, dass frauen, aus angst keinen job zu bekommen, immer noch ja-sagen und ein geringeres gehalt akzeptieren. mal ganz abgesehen davon, was sie sonst noch über sich ergehen lassen... vielleicht müsste wieder ein umdenken in der gesellschaft stattfinden. man sollte sich keinenfalls minderwertiger behandeln lassen, denn das ist man nicht. egal ob frau, migrantin oder muslima. denn wir sollten nicht vergessen, nach artikel 3 abs. 1,2,3 gg sind wir doch alle gleich.... wieso muss man dann erst so hart dafür kämpfen, seine liebe, die keineswegs eine andere ist als die liebe zwischen mann und frau, genauso schützen zu lassen...? all das sollte selbstverständlich sein, liest man es doch im gg ab artikel 1... aber papier ist ja bekanntlich geduldig, nicht wahr? |
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Beitrag
#10
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 261 Userin seit: 18.03.2008 Userinnen-Nr.: 5.754 ![]() |
Da der Artikel 3 des Grundgesetz schon fast dem AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) gleicht, würde ich noch:
- Alter und - Weltanschauung hinzufügen. Zudem täte ich persönlich auch nicht den Begriff "sexuelle Orientierung" aufnehmen, sondern "sexuelle Identität". Hier wären Transgender auch noch beinhaltet. Das könnte man doch in dem Zug doch gleich mit machen. (IMG:style_emoticons/default/morgen.gif) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 23:47 |