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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.333 Userin seit: 30.06.2005 Userinnen-Nr.: 1.803 ![]() |
Hallihallo Ihr Lieben,
ich habe da mal ne Frage. :-) Ich kann es besser mit einem Beispiel erklären :-) Wenn ZB. meine Partnerin durch einem Unfall ins Krankenhaus kommt, und ich Infos haben möchte durch Ärzte oder Schwestern, was müssen wir genau in die Wege leiten (Formel) damit wir auch Infos bekommen? So bekommt man sie ja nicht. Ich habe keine Ahnung, Vielen lieben Dank schon mal :-) Liebe grüße euer Küken :-) |
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#2
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 129 Userin seit: 12.11.2008 Userinnen-Nr.: 6.386 ![]() |
Soweit ich weiß bekommt die Partnerin keinerlei Infos. Inwiefern eine eingetragene Partnerschaft das ändert, weiß ich leider nicht,
aber Informationen dazu gibt es sicherlich beim Lesben- und Schwulen Verband Deutschland e.V. -> www.lsvd.de LG D. |
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Beitrag
#3
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Heiligenanwärterin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15.416 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 271 ![]() |
Am sichersten wäre vermutlich, Ihr würdet einander schriftliche Informations-Berechtigungen ausstellen.
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Beitrag
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mensch. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.514 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 ![]() |
google mal nach Patientenverfügung und lass Dich / lasst Euch ggf. von einer netten Rechtsanwältin und Notarin zum Thema Vollmachten beraten. Gute Freundinnen sagen, sie haben alles was die Lebenspartnerschaft hergeben würde an Rechten auch via Vollmachten hinbekommen. Ich bin da aber keine Expertin um das zu beurteilen. Und ich glaube auch dass die aktuellste Erbschaftsrechtsreform Lebenspartnerschaften nun noch etwas ermöglicht, was nicht notariell oder nur sehr kompliziert über vorverfügte Schenkungen möglich wäre.
McLeod |
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Beitrag
#5
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.333 Userin seit: 30.06.2005 Userinnen-Nr.: 1.803 ![]() |
Vielen lieben Dank für eure Tipps. (IMG:style_emoticons/default/bounce.gif)
Ich hatte nämlich überhaubt gar keine ahnung (IMG:style_emoticons/default/patsch.gif) Ich mache mich dann mal schlau (IMG:style_emoticons/default/rolleyes.gif) DANKE (IMG:style_emoticons/default/flowers.gif) |
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Beitrag
#6
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gesperrt Beiträge: 5.334 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 132 ![]() |
Ich war mit meiner Ex bei einer Anwältin. Diese hat uns zu einer "Vorsorgevollmacht" und einer gegenseitigen "Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht" geraten, auch zu einer "Patientenverfügung". Das war alles gut und richtig so!
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Beitrag
#7
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.333 Userin seit: 30.06.2005 Userinnen-Nr.: 1.803 ![]() |
Dankesehr ;-) (IMG:style_emoticons/default/bounce.gif)
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Beitrag
#8
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Capparis spinosa ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.143 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 97 ![]() |
Was Sophia schreibt ist absolut richtig. Eine selbst unterzeichnete Patientenverfügung ist rechtlich nicht bindend für den behandelnden Arzt. Manch ein Arzt, eigentlich viele sind kulant, da sie froh sind im Ernstfall eine Ansprechpartnerin zu haben.
Aber auf dieses Glück würde ich im Ernstfall nicht hoffen wollen. man weiß einfach nicht, an wen man gerät. Also leiber rechtlich absichern. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.05.2025 - 16:46 |