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Beitrag
#1
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 129 Userin seit: 12.11.2008 Userinnen-Nr.: 6.386 ![]() |
Der aktuellen Newsletter des LSVD (Lesben- und Schwulenverband in Deutschland) enthält den folgenden Aufruf für eine Erweiterung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 3 GG). Nachdem der Artikel 3 seit 1949 nur noch Homosexuelle und Behinderte (sic!) als ungleich erachtete, wurden immerhin die Behinderten im Rahmen der Verfassungsreform nach der deutschen Einheit 1994 endlich aufgenommen. Um gleiches Recht für Lesben und Schwule wirksam zum machen, fand sich bisher keine Mehrheit. Diese fehlende Rechtssprechung wirkt sich erheblich aus und denen, die die Debatten um die Gleichberechtigung von eingetragenen Lebenspartnerschaften verfolgen, wird leicht offensichtlich, wie sehr Deutschland auch im europäischen Vergleich der Gleichstellung hinterherhinkt und gerade seit CDU-regierten Zeiten der Diskriminierung weiterhin Tür- und Tor öffnet!
Der LSVD hat nun diesen Aufruf zur Gleichstellung Homosexueller im Artikel 3 GG ins Leben gerufen, der bereits von zahlreichen Prominenten und Organisationen unterstützt wird und mit Unterschriften (auch online) hoffentlich noch weitere Unterstützung findet: (IMG:http://www.lsvd.de/uploads/pics/postkarte_motiv_02.jpg) LG - D |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 20:02 |