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Beitrag
#21
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Ich kann verstehen, dass es Dich anrührt, Menschen zu sehen, die nicht so leben können wie du.
Aber ich denke, es ist ein Fehler, das, was Du für ein erfülltes, zufriedenes Leben hältst, auf andere Menschen anwenden zu wollen. Und jenen, die nicht wie Du sprechen, schreiben, gehen etc. können, deshalb "Leiden" zu unterstellen. Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 01.Dec.2010 - 20:48 |
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Beitrag
#22
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 379 Userin seit: 09.12.2009 Userinnen-Nr.: 7.104 ![]() |
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Beitrag
#23
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mensch. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.514 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 ![]() |
Okay, es sind zweierlei Dinge gerade verquickt (imho):
Die Patientenverfügung kann ich, ein einigermaßen gesunder und mehr oder weniger gebildeter Mensch, aufsetzen, um meine Vorstellung vom Leben nach (z.B.) einem Unfall mit schweren Gesundheitsfolgen oder im Koma zu äußern und meine Willen dazu niederzulegen. Das mache *ich* für *mein* eigenes Leben. Ich kann auch jederzeit beschließen, via Suizid aus dem Leben zu scheiden. Keine "Lösung", die ich persönlich nützlich finde, aber ich habe quasi Wahlfreiheit über ein vorzeitiges Lebensende, das nicht durch Altersschwäche, Unfall oder Krankheit, Mord oder Blitzeinschlag bestimmt wird. Das entscheide ebenfalls *ich* für *mein* eigenes Leben. Wenn ich beides nicht getan habe und dann (z.B.) nach einem Unfall vom Hals abwärts gelähmt bin und ein für meinen (fiktiven, ich selbst hab ja einen recht großen Lebenswillen) Lebenswunsch unwürdiges und nutzloses Leben führen muss, aus dem ich mich nicht selbst verabschieden kann (wie ich es könnte, könnte ich noch zu einem See laufen und einen schweren Stein schleppen), dann entsteht der Konflikt zur begleitenden Sterbehilfe. Ich bräuchte jemanden, der mir (z.B.) Gift verfügbar macht oder einen Stein an meinen Rollstuhl bindet und mich zum See fährt und das ist hierzulande verboten. Zurecht knirscht hier das erste Mal das Regelwerk für unser Zusammenleben. Während ich über mein eigenes Leben entscheiden darf, ist es mir unter Strafe verboten, das für andere zu tun. Totschlag, Mord, Tötung auf Verlangen - alles verboten. Es sei denn, ich hab erstens eine Patientenverfügung gemacht und bin zweitens eben nicht mehr in einem höchst lebendigen, wachen Zustand. In dem bin ich als Pflegefall mit Rollstuhl und Ganztagsbetreuung aber. Hier wird der Europäische Gerichtshof demnächst entscheiden und das deutsche Recht könnte sich ändern müssen. Im Moment ginge für Fälle wie den hier fiktiv ausgebreiteten nur "freiwilliges" Verhungern und Verdursten. Ich finde das ziemlich abstrus und setze auf Straßburg. Eine wirklich - in meinen Augen jedenfalls - andere Sache ist es, über das Leben eines *anderen* Menschen zu entscheiden, der sich selbst zu keinem Zeitpunkt seines Lebens dazu geäußert hat oder äußern konnte. Das ist nicht nur kritisch, weil es hierzulande aber auch in anderen Weltregionen mal gesetzliche Maßgaben zur Entscheidung über lebenswertes und lebensunwertes Leben gab. Das finde ich persönlich auch kritisch, weil ich uns Menschen eben nur begrenzt in der Lage finde, sich so in komplett anders lebende Menschen hineinzufühlen und -denken. Was mich schwer nachdenklich gemacht hat war die Berichterstattung über den Film eines Menschen mit Down Syndroms, der an die Uni wollte und es geschafft hat - nach einem realen Vorbild. Oder wer würde aus Stephen Hawkins verzichten wollen, nur weil er klein und verdreht in seinem Rollstuhl sitzt und mit einer Computerstimme sprechen muss? Und was macht diese Menschen besser, als einen durchschnittlichen oder unterdurchschnittlichen Menschen mit Genfehler X oder Behinderung Y? Dass sie gebildet und intelligent sind? Ich glaube, finde und denke nicht. Das Leben in seiner Vielfalt und Unberechenbarkeit anzunehmen, mit großen Herausforderungen oder einfachem Mittelmaß im Strom - das ist eine Herausforderung. *klimper* 3 Euro für's Phrasenschwein. Ich finde es schwer, allgemeingültige Regeln zu formulieren, anhand derer *andere* über *mein* Leben bestimmen können sollen. Ich kann diese Regeln nur für mich formulieren - und das nennt sich dann Patientenverfügung. In diesem Sinne, Hallelujah und Praise the Goddess in us all (or Buddha, Shiva, Mother Earth, Sanity, Emotion, Energy of your Choice) McSwami |
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Beitrag
#24
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.368 Userin seit: 06.01.2008 Userinnen-Nr.: 5.475 ![]() |
ZITAT ...ob er z.B. nach einem plötzlichen schweren Schlaganfall vorübergehend beatmet werden möchte? Oder wie lange? Oft kann man im Moment des Schlaganfalls nicht voraussagen, ob eine schwerste Pflegebedürftigkeit im Bett oder eine nur leicht beeinträchtigende Lähmung von Arm/Bein eintreten wird. Im Zweifel wird also beatmet und die Therapie auch sonst intensivert (dies würde man natürlich immer tun, wenn Hoffnung auf Besserung besteht, auch bei vorliegender Patientenverfügung)... Kann ich mit meiner Hausärztin im voraus schriftlich festlegen lassen, wie mir geholfen und auch, was auf jeden Fall ausgeschlossen wird? Denn mit einer Patientenverfügung lege ich meinen schriftlichen Willen fest. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 19:48 |