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> Katzenhaltung und Mietvertrag, Gelten Katzen juristisch als Kleintiere?
AveMaria
Beitrag 30.Mar.2005 - 18:42
Beitrag #1


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Alsoooooooo ich habe mal eine juristische Frage:

kurze Vorgeschichte:

Ich bin gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Habe nun eine perfekte gefunden, die auch meiner Katze Auslauf gewährt :rolleyes: . Ich habe bisher nur einen Mustermietvertrag mitbekommen. Morgen entscheidet sich, ob ich die "Auserwählte" bin. In diesem Vertrag steht:

"Tierhaltungsverbot:

Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. Zierfische, Wellensittich, Hamster. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung."

Ich habe mich nun etwas umgehört und dabei Folgendes herausgefunden:

1. AG Bonn 8 C 731/93 WM 94, 823
Wenn es aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist, eine Katze zu halten, darf der Mieter dies, auch wenn die Katze kein Kleintier darstellt.

2.Einige Gerichte sehen Katzen auch als Kleintiere an, die immer gehalten werden dürfen. Auch das Landgericht Hamburg (Az: 307 S 207/95) erlaubt Mietern die Katzenhaltung in der Wohnung: Es gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch, und es seien keine sachlichen Gründe ersichtlich, die gegen die Haltung einer Katze sprechen könnten.


Nun meine Frage:

Soll ich den Vermieter vorher fragen, ob meine Katze erlaubt ist und damit das Risiko eingehen, die Wohnung nicht zu bekommen und weiter verzweifelt eine zu suchen, die meiner Katze Auslauf ermöglicht oder soll ich "so tun" als sei sie ein Kleintier? :gruebel:

Gibt es hier Juristinnen oder Betroffene, die sich damit auskennen?

Der Beitrag wurde von AveMaria bearbeitet: 30.Mar.2005 - 18:43
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Antworten (1 - 13)
rowan
Beitrag 30.Mar.2005 - 19:42
Beitrag #2


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das ist das neueste, was ich zu dem thema gefunden habe

Katzen-Verbot im Mietvertrag ist wirksam

Die Klausel: "Der Mieter verpflichtet sich, keine Katzen und Hunde zu halten", ist wirksam. Das entschied das Landgericht Hamburg (Az. 307 S 155/04), teilt der Deutsche Mieterbund mit. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, die Zustimmung zur Haltung einer Katze zu geben. Dadurch werde der Mieter nicht unangemessen benachteiligt. In dem Fall hatten sich die Mieter im Mietvertrag selbst verpflichtet, weder Hunde noch Katzen zu halten. Vier Jahre später forderten sie vom Vermieter aber eine "Zustimmung zur Haltung einer sterilisierten, weiblichen Katze". Die neunjährige Tochter wünsche sich seit Jahren nicht sehnlicher. Das Tierverbot benachteilige sie als Mieter unangemessen und sei deshalb unwirksam.

Das Landgericht entschied jedoch: Der Wunsch der Tochter gehöre nicht zu den extremen Ausnahmefällen, die über "Treu und Glauben" geregelt werden müssen. Gemeint seien damit Fälle, in denen - wie etwa bei einem Blindenhund - das Interesse des Mieters an der Tierhaltung das Interesse des Vermieters bei weitem übersteigt.

(Berliner Morgenpost, 30. März 2005)

meine vorletzte information war, das katzenhaltung nicht verboten werden darf, gesetzlich festgelegt. aber anscheinend hat die gesetzgebung sehr viel spielraum

:was:



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AveMaria
Beitrag 30.Mar.2005 - 19:46
Beitrag #3


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QUOTE (rowan @ 30.Mar.2005 - 19:42)
"Der Mieter verpflichtet sich, keine Katzen und Hunde zu halten"

das steht bei mir aber zum Glück nicht so drin (s.o.)..hm.... :unsure: ...soll ich nun den Vermieter fragen? oder besser nicht? :huh:

danke erstmal für deine Recherche :)
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rowan
Beitrag 30.Mar.2005 - 21:38
Beitrag #4


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also meine persönliche meinung, wenn es nicht im mietvertrag verankert ist, dann ist tierhaltung erlaubt. es gibt ja keine klausel, die dieses verbietet.
ich würde mich an den mieterschutzbund wenden, dann bist du auf jeden fall auf der sicheren seite.
und dann ist natürlich noch zu überlegen, wie das verhältnis zum vermieter ist. wenn du bei einer grossen gesellschaft bist, die über hunderte oder gar mehr wohnungen verfügt, dann hast du weniger zu befürchten als wenn du einen privatvermieter hast, der womöglich in der nachbarschaft oder gar im selben haus wohnt. wenn die chance besteht, dass der vermieter nichts von der katze erfährt würde ich es drauf ankommen lassen. wenn dem nicht so ist würde ich mich sehr gut mit erkundigen und im zweifelsfall auch mit dem vermieter reden. was bringt es, wenn der vermieter in der nähe wohnt und man nur noch probleme hat? dann nutzt die schönste wohnung nichts, die wohnqualität leidet einfach.
ist irgendwie ein grenzfall. die klausel, die speziell katzen und hunde ausschliesst hast du nicht, kleintiere dürfen nicht verboten werden. ja, mir fällt echt nur mieterschutzbund ein sofern du hier keine aussagekräftigeren antworten bekommst. :gruebel:
lg, rowan

ps: es gibt foren für juristische fragen, vielleicht ja auch speziell was mietrecht anbelangt, vielleicht erfährst du dort mehr? oder hier in diesem grossen katzenforum http://www.katzen-links.de/katzenforum2/index.php vor der problematik standen bestimmt schon mehere dort. viel glück bei deiner entscheidungsfindung und recherche.
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revelo
Beitrag 30.Mar.2005 - 22:06
Beitrag #5


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Zum Rechtlichen, guckst Du z.B. mal das Merkblatt des Hamburger Mietervereins an
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterv...mietwohnung.htm

Desweiteren:
"Das Halten von Katzen gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung (LG Hamburg, 333 S 51/01, Urteil vom 9.1.2003). Der Vermieter kann sich auf ein vertragliches Verbot der Katzenhaltung auch dann berufen, wenn der Mieter die Einhaltung bestimmter Auflagen (Grundreinigung und Renovierung bei Mietende, Stellung einer hohen Kaution) anbietet (LG Hamburg 316 S 7/04, Urteil vom 18.5.2004)."
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterv...pps-urteile.htm


Ich würde an Deiner Stelle mit offenen Karten spielen und den Vermieter fragen. Ganz besonders deshalb, weil Deine Katze, nach Deiner Schilderung, auch Auslauf haben soll. Wenn da andere Mieter, die Dir nicht wohlgesonnen sind, nicht mitspielen und sich beschweren, hat der Vermieter ratz fatz raus, dass Du eine Katze hast, und Du hast den Ärger.
Vielleicht hat er ja auch schon einem anderen Mieter die Katzenhaltung erlaubt, dann darf er sie Dir nicht verwehren.
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AveMaria
Beitrag 30.Mar.2005 - 22:08
Beitrag #6


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dankeschön :)

ich glaube, es wird doch das Beste sein, den Vermieter zu fragen...in der Hoffnung, dass er nicht nein sagt...ach :unsure:...dort wäre es für Frau Katze ideal, sie könnte über den Parterre-Balkon direkt in den abgeschlossenen Innenhof...

Der Beitrag wurde von AveMaria bearbeitet: 30.Mar.2005 - 22:13
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revelo
Beitrag 30.Mar.2005 - 22:10
Beitrag #7


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Ach, vielen ist doch eine Katze lieber als ein Hund (der zerkratzt den Boden, macht Lärm, etc.).

Ich drück Dir die Daumen, dass es klappt. :)
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AveMaria
Beitrag 30.Mar.2005 - 22:14
Beitrag #8


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vielen Dank.. :) ich hoffe sehr, dass es klappt..haaach!
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AveMaria
Beitrag 31.Mar.2005 - 17:22
Beitrag #9


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jippiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeeeeeee! :bounce: es hat geklappt!..mein Vermieter mag Katzen :rolleyes: ach..ist das fantastisch :D
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rowan
Beitrag 31.Mar.2005 - 18:35
Beitrag #10


Gut durch
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:bounce:
das freut mich total für dich
schöne wohnung, katze erlaubt, herz was willst du mehr!!!!
lg, rowan
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AveMaria
Beitrag 31.Mar.2005 - 21:33
Beitrag #11


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ganz genau!!! :D endlich ein Zuhause :rolleyes: :) :rolleyes: :) :rolleyes:
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kahlan
Beitrag 31.Mar.2005 - 22:22
Beitrag #12


Naschkatze
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herzlichen Glückwunsch!
Es geht doch nichts über ein schönes Zuhause ohne Stress und schlechtes Gewissen! B)
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AveMaria
Beitrag 31.Mar.2005 - 22:31
Beitrag #13


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wie recht du hast!!! :rolleyes:
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Jade
Beitrag 02.Apr.2005 - 15:43
Beitrag #14


Königin der verbalen Inkontinenz
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na, das klingt doch fantastisch!
darauf sollten wir heute abend ein glas heben! :D
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