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> Petition online unterschreiben, Hartz-IV - selbst bez. Strom=Einkommen
René
Beitrag 19.Feb.2006 - 23:17
Beitrag #1


Suppenköchin
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http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundest...p?PetitionID=66

Arbeitslosengeld II
Eingereicht durch: Renate Spielmeyer am Donnerstag, 22. Dezember 2005

Die Petentin fordert, dass bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, die ihre Energiekosten in Form einer pauschalierten Abschlagszahlung aus ihrem Bedarfssatz allein bestreiten, ein nach Abrechnung der tatsächlichen Kosten verbleibendes Guthaben nicht als Einkommen angerechnet wird.

Begründung:
Mein Sohn ist Empfänger von ALG II. Energiekosten i.H.v. monatl. 39,90 EUR (Kochgas, Warmwasseraufbereitung sowie Strom) bestreitet er aus seinem Bedarfssatz, dementsprechend bekommt er von der ARGE monatl. auch nur 305, 10 EUR überwiesen. Durch sparsam wirtschaftliches Verhalten, insbesondere beim Strom, ist nun ein Guthaben von ca. 200 EUR entstanden. Nun will (und darf lt. § SGB II) die ARGE dieses Guthaben als Einkommen anrechnen. Diese Vorgehensweise ist nach meinem Empfinden nicht rechtens, weil hier unbetritten Einkommen doppelt angerechnet, bzw. eine versteckte Kürzung des Bedarfsatzes erfolgt. Es kann nicht sein, dass ALG II-Empfänger hohe Abschläge für Energiekosten aus dem Bedarfssatz selber tragen (insbesondere um Nachzahlungen zu vermeiden), um am Jahresende ein daraus resultierendes Guthaben an die ARGE abzutreten zu müssen. Dieses Guthaben, verteilt auf 11 Monate (Abrechnungszeitraum), hat meinem Sohn definitiv nicht zur Verfügung gestanden, den Bedarfssatz in der Vergangenheit also von 345 EUR auf 325 EUR reduziert (ca. 18 EUR monatl.) Meinem Rechtsempfinden nach bereichert sich die ARGE mit dieser Vorgehensweise an dem Bedarfssatz der betroffenen ALG II- sowie an den Sozialhilfeempfängern. Angespartes aus dem Bedarfssatz sollte unantastbar sein.
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robin
Beitrag 31.Jul.2006 - 21:08
Beitrag #2


I lof tarof!
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apropos hartzIV ... :angry:
verschärfungen!
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René
Beitrag 31.Jul.2006 - 23:17
Beitrag #3


Suppenköchin
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Ja :unsure:

Und das ist eine der perfidesten: (...)"Zusätzlich könnte in Zukunft auch noch der Klageweg für sie erschwert werden. Denn die Regierung arbeitet an einem Gesetzentwurf, der eine Gebührenpflicht für die Inanspruchnahme des Sozialgerichts vorsieht. Das wäre gerade für die Erwerbslosen eine große Hürde."

:(
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kleeblatt61
Beitrag 02.Aug.2006 - 13:07
Beitrag #4


einfach-unterwegs
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Sehe ich ja heute erst. Find ich echt ätzend, dass dieses Guthaben als Einkommen angerechnet wird.
Wir hatten im vorigen Jahr ne Nachzahlung von ca. 200 Euro Miete , Gas usw.
Da war keine Arge da und hat uns unterstützt. Da konnten wir selber zusehen, wie wir das Geld mal schnell aus dem Ärmel schütteln.
Es kam mal irgendwann ne Überweisung von 0,47 Euro. Stand aber nix dabei, für was das wohl sein sollte. Habe angenommen, das ist , dass wir unsere Nachzahlungen begleichen können :lol:

Mehr haben wir da leider nicht bekommen, da wir zu dritt ne riesengroße Wohnung von 58 Quadratmeter haben. Kann man sich echt verlaufen, wir sehen uns oft tagelang nicht :(
Naja die Wohnung eigentlich nicht zu groß, aber die Warmmiete dafür mit ca. 480 Euro schon am obersten Limit. Ja wir im Osten wohnen doch günstig, was. :ph34r:
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Sunny7.1
Beitrag 02.Aug.2006 - 13:59
Beitrag #5


~ Einfach ich ~
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:ph34r: Boah, bei dem Wort Hartz4 könnt mir das *Messer in der Tasche* aufklappen. (Sorry, aber is so)

Und nun kommt die blöde GEZ noch und will dass ich die Gebühren bezahl, obwohl ich bisher immer befreit war (eben als Hartz4 Empfängerin)... und dabei hat sich nix geändert.

Aber ich könnte da Sachen erzählen... na ich lass es besser :angry:
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kleeblatt61
Beitrag 02.Aug.2006 - 14:18
Beitrag #6


einfach-unterwegs
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Ja, denk an was Schönes, bringt eh nix. Mit der GEZ habe ich auch ne Oper durch :wacko:
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