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> Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar, Urteil des Hamburger Landgerichts
marietta
Beitrag 14.Apr.2006 - 20:39
Beitrag #1


Gut durch
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Quelle: Heise.de


Im vorliegenden Fall haben User der Heise-Foren zum Boykott einer anderen Webseite aufgerufen. Die Betreiber dieser Webseite schickten eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung an Heise. Heise entfernte zwar die Beiträge, unterzeichnete jedoch nicht die Unterlassungserklärung. Das Gericht folgte jedoch in 2. Instanz der Argumentation der Rechtsanwäte, dass es dem Forenbetreiber zumutbar sei, vor der Veröffentlichung jeden einzelnen Beitrag auf "rechtliche Zulässigkeit" zu prüfen. Dem Argument von Heise.de, dies sei bei 200.000 Beiträgen pro Tag nicht durchführbar, folgte das Gericht nicht.

Der Anwalt der Kläger, Bernhard Syndikus, scheint auf Abmahnungen spezialisiert zu sein, siehe Wikipedia-Artikel zu Bernhard Syndikus, so wie es aussieht, wurden schon andere Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt unter Bezug auf Forenbeiträge.

Ich kann nur dringend dazu raten, diese Angelegenheit ernst zu nehmen. Anfang diesen Jahres wurde ich selbst Opfer einer solchen Abmahn-Kanzlei, weil auf meiner Webseite (ohne dass ich das wusste) ein urheberrechtlich geschütztes Foto zu sehen war. Kostenpflichtige Abmahnung, strafbewerte Unterlassungserklärung - habt mich insgesamt 2000 € gekostet.

Also: überlegt Euch bitte alle, was Ihr hier schreibt! Aufrufe zum Lynchen bestimmter Personen dürften zumindest als Kandidaten zur Editierung gelten...

Der Beitrag wurde von marietta bearbeitet: 14.Apr.2006 - 20:42
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