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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
das urteil ist gesprochen. die raf-terroristin brigitte mohnhaupt kommt nach dem ende der im urteil festgelegten mindestverbüssungsdauer von 24 jahren ende märz auf bewährung frei.
die reaktionen auf diesen richterspruch könnten unterschiedlicher nicht sein. und so ganz eindeutig will meine eigene reaktion nun auch nicht ausfallen. ausgehend davon, dass der strafvollzug ja auf resozialisierung ausgerichtet ist, und nicht auf pure busse, sollte eine 24jährige haft durchaus genug sein, zumal alle instanzen davon überzeugt sind, dass keine gefahr von brigitte mohnhaupt mehr ausgeht, scheint es mir angemessen zu sein sie freizulassen. zumal in vergleichbaren fällen genauso verfahren wird. andererseits wundern mich die strafzumessungen unserer gesetze immer wieder. und gesetzeslücken. da kommt ein zweifacher mörder nach zehn jahren auf freien fuss und, weil es im zuge der deutschen einheit eine 'deckungslücke' in den gesetzen gibt, wird er nicht in eine psychatrie eingewiesen, was alle verantwortlichen für sinnvoll halten würden, weil sie ihn nach wie vor als gefährlich einstufen, sondern er wird überwacht. von 30 beamten rund um die uhr im schichtdienst. sowas kann sich doch kein staat ernsthaft leisten wollen... oder? :gruebel: |
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#2
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blau ist gesund ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.276 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 40 ![]() |
Hmm... etwas ketzerisch... Ein Mörder bringt "nur" 1, 2 Menschen um in einem Umfeld was "einschätzbar" ist. RAF Terroristen werden als gefährlicher eingestuft, da sie mehrere Menschen gleichzeitig ermordeten bzw. es konnten. Dieses Risiko ist nicht kalkulierbar und die liebe Presse liebt sowas ;) Und Presserummel kann Macht ausüben...
Was mich jetzt schon nervt, sind diverse Fernsehauftritte und Artikel in der Blödzeitung. Vielleicht so wie bei der Kampusch... *wer weiß* Was ich mich nun frage, ist wird sie wieder "loslegen" und Leute mobilisieren? :huh: Meine Eine gibt frei von der Leber zu, dass sie keinen blassen Schimmer vom RAF-T. hat -_- |
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Beitrag
#3
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Vorspeisenexpertin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 59 Userin seit: 10.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.057 ![]() |
Ich bezweifele, dass es eine Neuauflage der RAF geben wird. Auch wenn das alles weit vor meiner Zeit war also eher eine literarische Einschätzung ist, habe ich doch den Eindruck, dass sich die Bedingungen geändert haben. Egal, wie man zum "Terrorismus" steht, scheint er doch etwas anderes als Lustmorde. Bei letzterem scheint unsicher, dass er durch Vernunft und Willen gesteuert, ergo, auch verhindert werden kann. Ein (Ex-) Terrorist hat durchaus die Wahl, ob er seine Taten wiederholt. Die Einschnitte, die uns bevorstehen, insbesondere bzgl. der staatlichen Bespitzelung sind eigentlich genug, um pikiert zu reagieren und/oder laut zu werden. Dennoch regt sich im Grunde nichts. Nach meiner EInschätzung: Schlechter Boden für Terroristen.
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Beitrag
#4
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.124 Userin seit: 11.02.2006 Userinnen-Nr.: 2.597 ![]() |
Ich mag es ja nicht so gern, wenn jemand keine Meinung hat, aber...
meine ist in diesem Fall (noch) ambivalent. :gruebel: Ich denke wohl, dass 24 Jahre Gefängnis einen Menschen verändern. Allerdings wäre ein öffentliches Bereuen der Tat auch nicht verkehrt, um diese Veränderung auch nach außen zu geben. Ich habe vorhin nach den Nachrichten gedacht: es hat auch einen Vorteil, dass ich nicht Bundespräsidentin bin. Denn bei so Entscheidungen, wie die eventuelle Begnadigung von Christian Klar, möchte ich ganz bestimmt nicht mit Herrn Köhler tauschen. |
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#5
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Geschirrspülerin ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Userin seit: 28.12.2006 Userinnen-Nr.: 3.901 ![]() |
In meiner Zeit war das nicht lange. Es war mittendrin. Das Urteil ist für mich mehr als eine literarische Einschätzung. Brigitte Mohnhaupt wurde rechtsstaatlich verurteilt und wird nun rechtsstaatlich auf Bewährung (5 Jahre) entlassen. Wie jede andere Mörderin auch. Ich weiß nun wirklich nicht, ob von ihr noch eine Gefahr ausgeht oder ausgehen könnte. Das ist mir auch ziemlich egal. Ich habe es nämlich tagtäglich mit ganz anderen schleichenden Gefahren zu tun und muss immer wieder einen Umgang damit finden. |
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#6
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blau ist gesund ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.276 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 40 ![]() |
hmm... zurück zu meinem Statement oben.. ich gehe nicht wirklich von einer "neuen" Gefahr aus. Mir reicht das Leben im Hier und Jetzt. letzens wurde ein Radfahrer umgebracht
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#7
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Salatfee ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 179 Userin seit: 12.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.063 ![]() |
die zeit, in der eine solche strafe u.a. exemplarisch gegen brigitte monhaupt verhängt wurde, ist m.e. mit der heutigen zeit überhaupt nicht mehr vergleichbar. damals ging eine gefahr für den staat augenscheinlich und offenkundig von der raf aus. heute gibts da wohl andere, dringendere gefahren...
dennoch möchte ich den vorrednerinnen überwiegend zustimmen: ab wann ist ein leben verrechenbar? wie lange muss jemand "sitzen", um wieder auf die menschheit losgelassen werden zu können? und in wessen ermessen liegt das? |
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Beitrag
#8
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Geschirrspülerin ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Userin seit: 28.12.2006 Userinnen-Nr.: 3.901 ![]() |
Die Strafe wurde nicht exemplarisch verhängt, advocati. Sie war rechtsstaatlich - damals wie heute. |
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Beitrag
#9
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Vorspeisenexpertin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 59 Userin seit: 10.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.057 ![]() |
nur ganz kurz: ich meinte mit "literarische Einschätzung" meine eigene Sicht, nicht die des Gerichts. Die Bedrohung, als die jemand gesehen wurde, ist schwer nachzuempfinden, wenn all das weder selbst erlebt, noch im engeren Sinne aktuell ist.
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#10
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.724 Userin seit: 30.11.2005 Userinnen-Nr.: 2.338 ![]() |
Ich persönlich könnte (und tue es auch gerade) mich masslos über die Begnadigung aufregen! :angry:
Gerade Terroristen, die den Tod anderer Menschen für ihre Sache billigend in Kauf nehmen, wollen sich jetzt auf das Recht berufen können??? :was: Warum? Welches Recht haben die ihren Opfern zugebilligt? Und, was ich entscheidend finde: die Gesetzesgebung sieht eine MÖGLICHKEIT (keine automatisches Recht) auf vorzeitige Haftentlassung, wenn einige Bedingungen (z.B. die Reue) erfüllt sind; dieses ist bei den RAF-Terroristen ganz offenkundig nicht der Fall, so dass ich wirklich nicht verstehe, warum sie freigelassen werden sollen?! :was: Meines Erachtens haben die für ihre Taten einzustehen (bzw. eben einzusitzen) wie jeder andere Mensch auch. Das die Strafe so hoch ist, liegt schließlich an deren Taten und an nichts anderem. So ... ich dachte eigentlich, dass ich mich beim schreiben etwas abreagieren würde, aber genau das Gegenteil ist der Fall :( |
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#11
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.144 Userin seit: 04.07.2005 Userinnen-Nr.: 1.813 ![]() |
Mhm ich bin da auch etwas zwiegespalten...ob eine Gefahr von ihr ausgeht - keine Ahnung aber ich meine sie war ne Erwachsene Frau als sie verurteilt wurde und wer weiss vl ist sie nicht "nur" eine Morderin - sondern es ist eine Lebenseinstellung. Wenn ihr versteht was ich meine.
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#12
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der frühe Vogel kann mich mal......und nicht nur der .... :-) ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 4.070 Userin seit: 12.10.2004 Userinnen-Nr.: 583 ![]() |
Ich bin auch sehr ambivalent.... immerhin hat sie damals 3mal (oder wars 5mal?) lebenslänglich bekommen..... und maschiert jetzt nach 24 jahren dort raus (ok, eine lange zeit, aber was für ein mensch ist sie jetzt?) ihre "bezugsgruppe" war der terrorismus, und jetzt? wie läuft die resozialisierung?
ich denke, übers geld braucht sie sich wahrscheinlich nicht so große sorgen machen.... es werden genügend boulevard pressen bei ihr anklingeln und genug geld für exklusive stories bieten... sicher auch der ein oder andere fernsehsender für ein interview.... |
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#13
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blau ist gesund ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.276 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 40 ![]() |
@ Laika
dasselbe Recht, dass gefallenen Diktatoren eine faire Gerichtsverhandlung beschert. Es ist unser Rechtssystem. |
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#14
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.724 Userin seit: 30.11.2005 Userinnen-Nr.: 2.338 ![]() |
@ Grübler
Aber gerade das Rechtssystem sieht doch die Voraussetzung der Reue vor?! Ich möchte doch gerade, dass das Rechtssystem in ALLEN Punkten beachtung findet und nicht nur in den für die Personen angenehmen Punkten ... Ich sagte nicht, dass man generell den Schlüssel wegwerfen darf, aber eine "sichtbare" Veränderung der damaligen Täter(innen) darf man doch erwarten, oder? |
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#15
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Vorspeisenexpertin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 59 Userin seit: 10.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.057 ![]() |
Sehe es wie Grübler: Welchen Sinn hätte eine Justiz, wenn sie ihre eigenen Grundsätze nicht beachten würde? Unser Strafrecht beruht eben NICHT auf dem Prinzip von Auge um Auge. Täter werden bei uns, und das ist etwas, das ich unter allen Umständen verteidigen möchte, nicht so behandelt, wie ihre Opfer. Das heißt völlig konsequent auch, dass man ihnen im Zweifelsfalle Rechte zugesteht, die sie ihren Opfern nicht zugestanden haben (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit...). Der Rachegedanke mag an sich ganz befriedigend sein, mit Gerechtigkeit hat er in meinen Augen nichts zu tun. Rechtsstaatliche Prinzipien müssen in meinen Augen bei JEDEM Anwendung finden, unabhängig seiner Tat. Ich denke, die Schuld wird nicht dadurch geringer, dass man im Gefängnis gesessen hat. Ein Besserungseffekt ist beim Erwachsenenstrafrecht (meines Wissens, gerne korrigieren,) nicht nachweisbar. Deshalb kann in meinen Augen vor allem die Gefährung der Gesellschaft ein Argument sein. Seht ihr die in diesem Fall wirklich so sehr gegeben? Wenn die Kriterien einer Entlassung auf Bewährung erfüllt sind, gibt es für mich keinen Grund, weshalb diese Dame den Staat weiter Geld kosten und die Zelle für andere besetzen müsste. edit: Satzbau Der Beitrag wurde von seeker bearbeitet: 13.Feb.2007 - 10:22 |
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#16
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.724 Userin seit: 30.11.2005 Userinnen-Nr.: 2.338 ![]() |
Nochmals, weil das offensichtlich falsch rübergekommen ist: ich habe kein Problem damit, dass eine Haftprüfung mit ggf. einer Hafterleichterung oder sogar Haftverschonung stattfindet, aber die gesetzlichen Voraussetzungen müssen doch wohl erfüllt werden?!
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#17
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Schlaudegen. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 4.102 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 71 ![]() |
Ist Reue eine gesetzliche Voraussetzung?
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Beitrag
#18
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blau ist gesund ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.276 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 40 ![]() |
@ Laika
sieht das Gesetz "Reue" vor? :huh: So was ist ja schön, aber wird nicht immer passieren. Vielleicht sind viele Freigelassenen geläutert und bessere Menschen. Aber eben nicht Alle... |
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Beitrag
#19
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.724 Userin seit: 30.11.2005 Userinnen-Nr.: 2.338 ![]() |
JA!!! Das Gesetz sieht die Reue als Voraussetzung für eine frühzeitige Haftentlassung vor und diesbezüglich ist sogar ein Gutachten über die Probanten erstellt worden ...
Es ist mir klar, dass Reue auch gespielt werden kann, aber die Mühe machen sich die Mohnhaupt und der Klaas (oder Claas?) ja nicht mal!!! :angry: |
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Beitrag
#20
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don't care ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 34.734 Userin seit: 21.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.108 ![]() |
laut §57a entsprechend. nur soviel: Strafe hat primär den Präventionsgedanken hinter sich, nicht Rache oder Strafungsbedürfnis Dritter. Hinzu kommt, daß sie nach Möglichkeit so gestaltet werden soll, daß eine Resozialisierung möglich ist. Referat Ende. Das damals ausgesprochene Urteil ist meines Wissens in dieser Form gar nicht mehr möglich. Wie soll es nun behandelt werden? Als lebenslängliche Strafe? Dann hätte sie bereits vor 10 Jahren ein Recht auf Prüfung ihres Falles gehabt. Oder als eine solche mit "besonderer Schuldschwere"? Welche Voraussetzungen gelten dafür? Der Beitrag wurde von dandelion bearbeitet: 13.Feb.2007 - 10:48 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.07.2025 - 13:43 |