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> gnade? recht? gerechtigkeit?
romaine
Beitrag 13.Feb.2007 - 17:44
Beitrag #41


Salzstreuerin
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....um nicht gleich mißverstanden zu werden, möchte ich vorran schicken, es liegt mir fern, die kriminellen taten und morde der RAF und aller sonstigen terrorist. vereinigungen zu beschönigen und ich bejahe grundsätzlich die ahndung solcher kapitalverbrechen, durch die im gesetz festgelegten strafen.
ich bin der ansicht, dass den verurteilten unabhängig von ihrer tat, die gesetzl, geregelten straferläße nach verbüßung der festgelegten mindesthaftzeiten, zu bewilligen sind. sollte im gesetz verankert sein, dass dies nur mittels schuldanerkenntnis und /oder reuebekenntnis möglich ist, dann sollte das auch nach dieser regelung geschehen.

ich teile nicht, die heute veröffentliche meinung des herrn mp. dr.stoiber, der da polemisiert, es sei ein unding frau b.mohnhaupt nach verbüßung der mindeststrafe zu entlassen, ohne ein öffentliches reuebekenntnis. dies tut er, obwohl er wissen müßte, dass das gesetz dies bei verbüßung der gesetzl.festgelegten mindesthaftzeit und nach pos.bewerteter haftprüfung und resozialisierungsaussicht, NICHT vorrausetzt, noch fordert.

im jahr 1998 war schon mal, ausgehend von herrn bp dr.rau erörtert worden ob herr c. klar, nicht zu begnadigen sei. herrn klar traf dieser geplante gnadenakt recht unvorbereitet, denn herr klar hat seine begnadigung, während eines tv-interviews zu diesem thema, durch sein gefasel von seinen lebenszielen und nicht austauschbaren überzeugungen, bezogen auf die damaligen ziele der RAF, selbst ausgeschlossen.
nun hat er selbst einen begnadigungsantrag an den bp dr.köhler, wie frau liest, angeblich auf einer postkarte gestellt.
das gesetz setzt hier, für eine begnadigung, neben einer guten führung, pos. bewerteter haftprüfung und einer guten resozialisierungs prognose, unbedingt das öffentliche reuebekenntnis vorraus.

damals habe ich das entstehen der RAF aus der APO und die ganze überforderung des staates auf dieses Phänomen ganz hautnahm mitbekommen. zu APO-zeiten war ich selbst auf der strasse und ich wollte auch, dass wir "kaputt machen, was uns kaputt macht", denn das leben in dieser heuchlerischen, verlogenen, immer noch "tiefbraunen" gesellschaft war unerträglich. an entführung mord und totschlag haben wir dabei nicht gedacht.
ich kann dazu sagen, dass die executive, polizei und justiz, nicht ganz unschuldig ist, am entstehen dieser kriminellen vereinigung. denn zu zeiten, als baader/meinhof noch als "spaß-guerilla" bezeichnet werden konnte, hat die executive, wie auch schon bei den vorhergegangenen studentenrevolten mit solch überzogener gewalt, willkür, und kriminalisierung reagiert, dass der schritt für so irre leute, wie den damals schon kleinkriminellen baader, und fanatische theoretikerinnen wie meinhof und enßlin, die sich damals auch um ihn rissen, nicht mehr allzu groß war.

Der Beitrag wurde von romaine bearbeitet: 13.Feb.2007 - 17:44
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dandelion
Beitrag 13.Feb.2007 - 17:50
Beitrag #42


don't care
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ähm... nein.
die Gerichte handeln durchaus nach den Gesetzen.
sicherlich nehmen sie sich auch gerne mal heraus, die Vorschriften so zu verbiegen, daß es paßt - aber wirklich dem zuwidrelaufen wird nichts, das in unserem klage- und meckerfreudigen Staat nicht alsbald wieder vor dem Kadi landen würde.
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romaine
Beitrag 13.Feb.2007 - 18:59
Beitrag #43


Salzstreuerin
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zu "akuten" RAF-zeiten, anlässlich und noch den verurteilungen der probantInnen, als auch im vollzug hat die executive mehr als einmal, gesetze zumindest gebeugt.

in dieser ganzen hysterie, jedoch nie zugunsten der verurteilten, sondern immer dagegen. Es hat aus dem in-und ausland dazu reichlich hinweise auf diese mißstände und apelle deswegen gegeben, ohne dass sich der staat oder die rechtsprechung auch nur einen deut bewegt hätte.

es beugte sich das gesetz öfter mal dem hunger nach vergeltung. jeder oder jede im inland, die sich damals berufen fühlte, offen oder gar öffentlich gegen diese stillschweigende, einvernehmliche rechtsbeugung wandte, lief gefahr auf die gleiche schiene wie die RAF geschoben zu werden, oder sich zumindest als ausgewiesene sympathisantin bei jeder gelegenheit rechfertigen zu müssen, bzw. heftige probleme bei der berufswahl oder der berufsausübung zu bekommen. das bezog sich nicht nur auf beamte, und menschen im öffentlichen dienst, das betraf alle und ganz besonders journalistInnen. der verfassungsschutz brach damals gesetze und unterlief vorschriften wie es ihm gefiel.
heute weiß das fast niemand mehr und die meisten erinnern sich nur noch höchst ungern daran.
manchmal frage ich mich schon, wo denn die ganze damals kennengelernte
staatliche entschlossenheit geblieben ist, wenn es z.b. heute darum geht rechtsextremisten frühzeitig und entschlossen genug ins handwerk zu legen....

Der Beitrag wurde von romaine bearbeitet: 14.Feb.2007 - 09:14
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Sägefisch
Beitrag 13.Feb.2007 - 19:45
Beitrag #44


Schlaudegen.
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Voraussetzung <> Forderung, Recht <> Möglichkeit, Reue <> Schuldeingeständnis, vorzeitige Entlassung <> Begnadigung - gerade bei solch heiklen juristischen Themen sollte man solche Begriffe ganz sauber voneinander abgrenzen.

Das wird mir hier zu bunt durcheinander geschmissen.

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anuk
Beitrag 14.Feb.2007 - 01:49
Beitrag #45


Forumsphantom
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Ich möchte gerne hier meine grundsätzliche Meinung äussern, ohne das ich (bis jetzt) detaillierte Kenntnisse über die Gesetzeslage usw. habe.

Ich finde die Freilassung von Frau Mohnhaupt in Ordnung, da sie wohl jetzt ihre Mindeststrafe abgebüßt hat. Wenn unsere Rechtsprechung so ist, dass lebenslänglich nicht lebenslänglich ist, dann soll es so sein. Da sehe ich auch keinen Unterschied, ob der Mord aus politischen oder aus persönlichen Gründen begangen worden ist.

Andererseits stellt sich mir die Frage, ob ein Mensch der einen anderen Menschen getötet hat überhaupt jemals wieder freikommen sollte, bzw. ob hier 25 Jahre angemessen sind. Wobei dieses wiederum sicherlich nicht pauschal zu beurteilen ist.

Von einer öffentlichen Reue-Bekundung halte ich nicht viel, ich befürchte dahinter wohl zuviel Sensationslust, Heuchlerei und vielleicht auch Schauspielerei. Was dann ein privates Gespräch mit den Angehörigen der Opfer angeht, das wäre durchaus ein Ansatz, wenn es von beiden Seiten so überhaupt möglich ist.

Bei der Frage, ob noch eine Gefahr von Frau Mohnhaupt ausgeht, denke ich das dies sicherlich viel weniger der Fall ist, als von einem Mörder aus persönlichen Zielen. Ich denke die RAF hat aus politischen Gründen gehandelt und diese gibt es jetzt nicht mehr. Die Taten der RAF hatten wohl immer einen Hintergrund und waren nicht "nur" willkürliches morden (aber ich will hier keinesfalls dieses in irgendeiner Form runterspielen!). Diese Menschen hatten wohl ihre Ideale, die aber jetzt einfach nicht mehr in unsere Zeit passen. Schlussendlich gibt es dann wohl keinen Grund mehr irgendwas mit Gewalt durchsetzten zu wollen!?

Schade das das ganze von den Medien wieder so aufgeputscht wird, aber vielleicht gibt es jetzt doch noch einen Abschluss für Opfer und Täter in irgend einer Form.
:unsure:

Der Beitrag wurde von anuk bearbeitet: 14.Feb.2007 - 01:51
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blue_moon
Beitrag 14.Feb.2007 - 16:04
Beitrag #46


strösen macht blau!
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QUOTE (romaine @ 13.Feb.2007 - 18:59)
in dieser ganzen hysterie, jedoch nie zugunsten der verurteilten, sondern immer dagegen. Es hat aus dem in-und ausland dazu reichlich hinweise auf diese mißstände und apelle deswegen gegeben, ohne dass sich der staat oder die rechtsprechung auch nur einen deut bewegt hätte.

die hysterie war ja nur zu verständlich. die raf - und im nachgang auch einige linke medien - haben deutlichst auf die braune mischpoke hingewiesen, die noch immer in den richtertalaren, den polizeichef-büros und an unendlich vielen anderen staatstragenden stellen zu finden war. unaufgearbeitete deutsche geschichte hat einfach zu lange dazu beigetragen, dass diese nazi-schergen völlig unbescholten weiterhin auf ihren hochdotierten posten gesessen haben. die raf hat diese leute nicht nur angeprangert, sondern auch angegriffen. die wirklichen opfer waren nur die stellvertreter für viele andere, die mitgemeint waren.

der staat hat reagiert und sich dabei nicht immer mit ruhm bekleckert. holger meins ist im gefängnis an den folgen eines hungerstreiks gestorben. ulrike meinhof, später auch andreas baader, gudrun ensslin und jan-carl raspe haben sich in 'staatlicher obhut' umgebracht. die rasterfahnung wurde eingeführt. die damals im stammheimer gefängnis einsitzenden terroristInnen wurden zumindest teilweise in isolationshaft genommen.

übrigens hat damals ein junger anwalt namens otto schily die prominenten raf-mitglieder holger meins und gudrun ensslin vor gericht vertreten...
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advocati
Beitrag 14.Feb.2007 - 22:26
Beitrag #47


Salatfee
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ich denke, die "braune mischpoke" ist so langsam ausgestorben. jedenfalls die von damals. was die gesinnung einiger jüngerer ehrenwerter mitglieder unserer gesellschaft angeht, so möchte ich darüber momentan nicht nachdenken.

um das ganze mal ein wenig von der justiz-ebene zu hieven: wenn ich mir anschaue, dass kinderf*** und heutige mörder (nicht totschläger, nein, mörder, also solche mit vom gericht festgestellten "niedrigen beweggründen") häufig nach wenigen jahren wieder auf freiem fuß sind, ist das urteil zu frau monhaupt für mich absolut in ordnung. sie hat mehr zeit als viele andere mörder hinter gittern gesessen, und ich möchte mir auch nicht unbedingt ausmalen, wie es wohl 'damals' hinter gittern gewesen sein mag. blue moon hat die einzelhaft und die "suizide" ja bereits angesprochen.

warum sollte eine frau, die aufgrund ihrer politischen überzeugung gemordet hat, hierzulande länger im gefängnis sein als ein triebtäter? als ein geldgieriger mörder? als ein besonders brutaler oder heimtückischer mörder?
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frau-suhrbier
Beitrag 21.Feb.2007 - 14:11
Beitrag #48


Salatfee
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Zur Frage, ob Frau Mohnhaupt damals ihr gerechtes Strafmaß erhalten hat und sie dieses nun auch verbüßen sollte, wenn sie nicht explizite Reue zeigt, hier noch ein paar gerechtigkeitstheoretische Annahmen:

Gerechte Strafe setzt sich zusammen aus austeilender, ausgleichender und Gesetzesgerechtigkeit.

Ausgleichende Gerechtigkeit fordert ein Gleichmaß zwischen Tatschuld und Strafe (im deutschen Recht ist dies proportional (Mörder muss schwerer bestraft werden als Dieb).
Austeildende Gerechtigkeit bezieht sich auf die Behandlung des Täters (Ungefährlichmachung und Resozilaisierung).
Gesetztes-Gerechtigkeit bezieht sich auf Gemeinschaftserfordernisse, der sozialen Wiedergutmachung (hier wohl Reue und Entschuldigung).

Die gerechte Strafe ist diejenige, welche diese 3 Positionen optimal verbinden kann.

Bei dem Verfahren von Frau Mohnhaupt lag wohl von vornherein ein besonderes Augenmerk auf der Ungefährlichmachung. Der austeilenden Gerechtigkeit wurde evtl. schon ein zu grosser Raum gelassen. Daneben war die Abschreckung vor weiteren Straftaten dieser Art damals vor allem aus Hilflosigkeit seitens der Politik vorrangiges Ziel. Also war hier auch die ausgleichende Gerechtigkeit erhöht. Von Wiedergutmachung ging dagegen damals wohl kaum jemand aus, dafür war die Lage auch zu angespannt. Von einer gerechten Strafe kann in diesem Fall also eigentlich nicht ausgegangen werden und Frau Mohnhaupt sollte die ihr damals aufgebrummte Strafe nun auch nicht bis zu Ende absitzen müssen. Eine frühere Haftentlassung auf Bewährung ist also auf jeden Fall ok.

So, das von mir nur mal so... vielleicht trägt es ja ein bisschen zur Meinungsbildung bei.
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MrsM
Beitrag 21.Feb.2007 - 16:17
Beitrag #49


der frühe Vogel kann mich mal......und nicht nur der .... :-)
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was sagtest du blui??? interviews mit der blöd-zeitung..........

am wochenende schrie es schon von der titelseite.... hier hat die mohnhaupt urlaub gemacht :wacko:

..... es kann also nur schlimmer werden :was:
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blue_moon
Beitrag 21.Feb.2007 - 16:37
Beitrag #50


strösen macht blau!
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naja, eine berichterstattung ist ja nun was anderes als ein interview. die lässt sich ja kaum vermeiden - insbesondere bei der hetz-presse. zur interview-frage hab ich das hier gefunden: klick
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belle
Beitrag 05.Apr.2007 - 22:55
Beitrag #51


Suppenköchin
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QUOTE (blue_moon @ 13.Feb.2007 - 12:02)
interviews mit der blöd-zeitung zur finanzierung des alltags würden mich allerdings schon wundern.

mich auch, denn soweit ich mich erinnere, ging es der 1. generation der raf anfangs u. a. darum, die bloed zeitung als mobanstachelndes hetzorgan zu entlarven.
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janis
Beitrag 09.Apr.2007 - 23:00
Beitrag #52


Gut durch
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die frage ist auch, warum in diesen zeiten, dieses thema so dermaßen auf dem präsentierteller liegt.
eine gesellschaft, die verstummt ist, egal welche politische entscheidung gefällt wird, darf sich durchaus erinnern an andere zeiten!
dass der deutsche herbst eine gewaltspirale war, die auch der staat mit begünstigt hat, wissen wir. urteile wurden gefällt, die politisch motivierte verbrechen anders geahndet haben als andere verbrechen.
ich bedaure die gewalttaten von damals, nicht ohne das zeitalter der gleichgültigkeit, das folgte, ebenso zu bedauern!

janis
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