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Beitrag
#21
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a.D. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 ![]() |
Absolut... ich kann immer wieder nur das Beispiel bringen: "Denken Sie jetzt NICHT an einen rosa Elefanten!" ... |
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#22
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don't care ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 34.734 Userin seit: 21.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.108 ![]() |
... wie zum Beispiel die Chance auf offenen und international verständlichen Protest? |
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Beitrag
#23
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
so, jetzt ist das urteil geschichte: -klick-
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Beitrag
#24
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Validating Beiträge: 3.717 Userin seit: 06.08.2006 Userinnen-Nr.: 3.357 ![]() |
Na immerhin... :rolleyes:
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Beitrag
#25
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don't care ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 34.734 Userin seit: 21.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.108 ![]() |
juchu :bounce:
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Beitrag
#26
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auf dem Hochseil des Lebens balancierende Wölfin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 7.174 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 22 ![]() |
wunderbar, geht doch :)
blamabel genug, dass dieses urteil so lange auf sich hat warten lassen |
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Beitrag
#27
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
eigentlich finde ich es absolut schwachsinnig, für solche urteile geld und wertvolle verfassungsrichterzeit zu verschwenden. das rechtsempfinden, dass das ursprüngliche urteil humbug war, ging durch quer durch die bevölkerung. lediglich ein paar ewig vernagelte haben sich über das urteil amusiert. der vorwurf der korintenkackerei jenseits jedem rechtsempfindens ist sicher bei weitem der harmloseste, den man den richtern in stuttgart, die das erste urteil gesprochen haben, machen kann.
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Beitrag
#28
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 321 Userin seit: 25.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.113 ![]() |
@ blue moon: Also, ganz so einfach kann man es sich sicherlich nicht machen. Es ist ganz oft so, daß Gerichte- egal auf welchem GEbiet- eine Entscheidung der höheren Rechtsprechung herbeiführen wollen- und das funktioniert eben so, daß sie ein Urteil fällen, bei dem sie sich sicher sind, daß es dem BGH oder dem BVerfG vorgelegt wird. So war es auch bei dem Urteil um den Kanibalen von Rotenburg- die Richter in der ersten Instanz wussten sehr wohl, daß ihr Urteil "falsch" war- jedoch sind unsere Gerichte an die AUslegung der höchsten Rechtsprechung gebunden. Und wenn diese Rechtsprechung über den Haufen geschmissen werden soll, dann funktioniert das nur darüber, daß die erst- oder zweitinstanzlichen Gerichte ihnen eine Vorlage geben- wie eben auch hier. Ich glaube nicht, daß es sich bei dem Urteil des OLG Stuttgart um ein Urteil aus Überzeugung der Richter gehandelt hat- vielmehr wollten diese Richter gerade, daß der BGH angerufen und damit einen Präzidensfall entscheiden muß.
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Beitrag
#29
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
@little ru: kann ja sein. aber wieso hat dann das gericht in stuttgart die anklage nicht abgewiesen und darauf gewartet, dass die staatsanwaltschaft das ganze in die nächste instanz bringt? so ist die rechtssicherheit (die ich in diesem fall nach wie vor überflüssig finde, weil sie mit gesundem menschenverstand einfach zu erfassen ist) aufkosten eines angeklagten zustande gekommen. was, wenn der gar nicht in die revision gegangen wäre? müssten 80 mio bürger in diesem land (von denen sicher ein bruchteil auch interessiert wäre) jetzt mit einem solchen urteilsspruch klarkommen?
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Beitrag
#30
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 321 Userin seit: 25.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.113 ![]() |
@ blue moon: Es gibt Voraussetzungen, unter denen eine Anklage angenommen werden muß- wenn diese Voraussetzungen vorliegen, dann muß das Gericht die Anklage annehmen und auch verhandeln. So war es auch in Stuttgart- die Anklage war zulässig, also mußte verhandelt werden. Und die StA kann nicht in Revision gehen, wenn die Anklage vorher abgewiesen worden ist. Ich sage ja gar nicht, daß das deutsche REchtssystem immer Sinn macht- aber es gibt bestimmte prozessuale Regeln (sprich: Gesetze), die eingehalten werden müssen. Und das ist hier gemacht worden. Es ist traurig, aber es braucht manchmal einfach eines solchen Falles um ein solch- vielleicht überfälliges- Urteil zu bekommen. Traurig, aber wahr.
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Beitrag
#31
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
@little_ru:
sobald also 'das system' ins rollen gebracht worden ist, muss es weiterlaufen. ok! die frage ist doch nur, warum muss nach weit über 30 jahren anti-fa-bewegung, die in meiner (vielleicht ja überlisteten) erinnerung immer auch solche symbole gegen nazis benutzte, deren rechtmässigkeit überhaupt auf den prüfstand? ich will da jetzt mal gar keine bestimmte politische einstellung unterstellen, aber mit gesundem menschenverstand hat das nix zu tun. die staatsanwaltschaft hat durch die anklage erst die notwendigkeit für das anlaufen der justizmühlen gegeben. eine rechtssicherheit war doch vorher gar nicht nötig, weil niemand die gängige praxis in frage gestellt hatte. |
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Beitrag
#32
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 321 Userin seit: 25.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.113 ![]() |
@ blue moon: Wir juristen haben einen Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Es muß irgendwie ja erst eine Situation geschaffen werden, aufgrund derer ein STA oder ein Richter eingreifen kann. Und woher willst Du das wissen, vielleicht gab es in letzter Zeit ja auch Urteile in dieser Richtung, aber Ankläger und Beklagte haben da die REchtsprechung einfach so hingenommen. Es ist leider so, daß bestimmte Gerichte in Deutschland sich durch eine bestimmte politische Gesinnung auszeichnen. Wenn man also an einen solchen Richter gerät bzw. an eine solche STA, dann kommt es gar nicht dazu, daß es zur Vorlage an den BGH kommt. Ich habe gerade mal in der Rechtsdatenbank nachgeguckt- es gab gerade in den 60ern, 70ern und 80 ern einige Urteile in diese Richtung- immer mit dem Argument, daß diese Symbole das Augenmerk nun mal auf die Symbole lenken, gegen die sie sich eigentlich richten- und da hatte man, als Lehren aus der Nazi- Zeit, einfach Angst, daß diese Symbole sich wieder einprägen, zum alltag gehören und daß eben der Strich dadurch eher in den Hintergrund rückt. Sicher kann man manchmal zweifeln, wie so etwas abläuft- aber es gibt in Deutschland nun mal bestimmte Gesetze, an die man sich halten muß- das gilt für das Prozessuale wie für das materielle Recht. Und so lange sich niemand daran gestört hat, kann eine solch tradierte Rechtsprechung auch nicht über den Haufen geworfen werden. Diese Diskussion ist jetzt aber auch müßig- das Urteil ist gesprochen, die Gesetzesauslegung klar gemacht worden- das ist es doch, worauf es Dir ankommt, und da ist es doch überflüssig, darüber zu diskutieren, warum erst jetzt oder auf welchem weg.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.05.2025 - 21:01 |