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> Wie ist das mit den Kindern?
Katja84
Beitrag 07.Jun.2007 - 15:32
Beitrag #1


Vorspeisenexpertin
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 69
Userin seit: 07.06.2007
Userinnen-Nr.: 4.580



Hi,
wie ist das wenn ich meine süße zur Frau nehme, werden die Kinder dann auch ihren Namen bekommen?
- Und muss der Vater dazu auch zustimmen?
- Und bekomme ich dann immer noch Unterhalt vom Vater?

Wäre nett wenn mir da jemand weiter helfen könnte.

Ciao Ciao Katja
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shark
Beitrag 20.Jun.2007 - 09:42
Beitrag #2


Strösenschusselhai
************

Gruppe: Admin
Beiträge: 21.898
Userin seit: 10.11.2004
Userinnen-Nr.: 741



QUOTE (advocati @ 18.Jun.2007 - 23:35)
QUOTE (Katja84 @ 13.Jun.2007 - 08:27)
(...) Der Vater muss weiterhin Unterhalt zahlen. Ausser Nicky würde die Kinder adoptieren.(was ich allerdings nicht möchte).

Den Nachnamen von ihr kann ich aber ohne weiteres auch für meine Kinder eintragen lassen, da ich nie verheiratet war und sie alle meinen Namen haben. (...)

ich gratuliere dir zwar herzlich zu deiner bevorstehenden verpartnerung, katja, allein: das zuvor von dir zitierte glaube ich so nicht. bist du dir da wirklich sicher? ich würde mich an deiner stelle nochmals erkundigen, denn das widerspricht irgendwie jeglichem rechtsstaat.

Das tut es nicht. Vater X bleibt den Kindern Y und Z auf jeden Fall unterhaltspflichtig, solange er sie nicht zur Adoption freigibt. Sie haben (unabhängig von den Lebensverhältnissen der Mutter A) einen eigenen Unterhaltsanspruch.
Und ändert die Mutter A durch Verpartnerung ihren Mädchennamen auf den Nachnamen der PartnerIn B, so dürfen auch die Kinder X und Y diesen Namen tragen. Auf den Personenstand der Kinder hat das keine Auswirkungen.

Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 20.Jun.2007 - 10:37
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