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> Lebenspartnerin und Babyjahr?
Sin
Beitrag 23.Aug.2007 - 19:54
Beitrag #1


Manche Sünde ist es wert, begangen zu werden.
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Hallo die Damen!

Ich habs hier nicht finden können... und schlagt mich nicht wenn die Frage schon Millionen Mal kam...
Aber:

Dürfen eingetragene Lebenspartnerinnen auch das Babyjahr machen während die "biologische" Mami arbeiten geht? Und dieses Erziehungsjahre??? (keine Ahnung ob man das so nennt) :roetel:

Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland und wie in Österreich?

Dann als nächstes:
Wenn man als eingetragenes Paar mit deutscher Staatsbürgerschaft in Österreich wohnt, darf dann die Partnerin bei der einen kostenlos mit krankenversichert werden???

Danke vorab und lieben Gruß
Sin



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DerTagAmMeer
Beitrag 24.Aug.2007 - 05:05
Beitrag #2


Adiaphora
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Zum Erziehungsgeld in D.:
QUOTE (Bundeserziehungsgeldgesetz)
(1)Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[...]

(3) Einem in Absatz 1 Nr. 2 genannten Kind steht gleich [...] ein Kind des Ehegatten oder Lebenspartners, das der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat.

(7) Anspruchsberechtigt ist unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 4 auch, wer als EU/EWR-Bürger mit dem Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union [...] in einem öffentlichrechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis steht oder ein Arbeitsverhältnis mit einer mehr als geringfügigen Beschäftigung hat.

siehe: Bundesministerium


Zum Thema Krankenversicherung fehlt mir eine verlässliche Quelle - allerdings bin ich der Meinung, dass Frau Musterlesbe bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse in D. ohnehin nur vorübergehend versichert bleiben könnte, solange sie ihren Wohnsitz also nicht dauerhaft ins Ausland verlegt. Bis dahin müssten die Bedingungen für die Familienversicherung bestehen bleiben: Also kostenlose Mitversicherung bei keiner/geringfügiger Erwerbstätigkeit der Lebenspartnerin *philosophier so dahin*
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kvinna
Beitrag 24.Aug.2007 - 11:10
Beitrag #3


Salzstreuerin
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irgendwie habe ich das gefühl, dass das von dtam zitierte bundeserziehungsgeldgesetz mit "lebenspartner" nicht lebenspartner im sinne des lebenspartnerschaftsgesetzes meint, sondern "in wilder ehe" lebende heterosexuelle partner. ansonsten wäre ich positiv überrascht.

ich glaube, am einfachsten wäre es, wenn die co-mutter das kind adoptiert durch die stiefkindadoption, das ist wohl mit 8 wochen möglich (also wenn das kind 8 wochen alt ist). dazu informiert der lsvd sehr ausführlich auf seiner seite. und dann ist die co-mutter ja ganz "normale" mutter und darf auch alles, was andere eltern dürfen...

meine interpretation des ganzen...

österreich ist meines wissens mit lebenspartnerschaft und stiefkindadoption noch nicht so weit wie deutschland. aber was es da schon gibt, weiß ich nicht genau...

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Liane
Beitrag 24.Aug.2007 - 16:04
Beitrag #4


Heiligenanwärterin
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In Ö gibt es keine ELP, daher habe ich den Verdacht, dass ein solches Paar als Konkubinatspaar eingestuft werden würde.
Nach Punkt 7 bei dTaM wäre aber nicht Ö, sondern D zuständig. :gruebel:
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kvinna
Beitrag 24.Aug.2007 - 17:43
Beitrag #5


Salzstreuerin
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zur krankenversicherung in ö hab ich folgendes gefunden:
QUOTE
Der Verfassungsgerichtshof erklärt den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Mitversicherung in der Krankenversicherung für verfassungswidrig (VfGH 10.10.2005, G 87-88/05, V 65-66/05).

quelle: http://www.rklambda.at/Erfolge/index.htm

auf der seite findest du auch was zur situation der lebenspartnerschaft in ö, um die noch gekämpft wird... bisher gibt es nur
QUOTE
Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften

quelle: ebenda

stiefkind- und "fremd"kindadoption ist in ö (noch) nicht möglich.

@liane: "konkubinationspaar"? :huh: - ich weiß nicht, ob ich angesichts dieses ausdrucks lachen oder den kopf schütteln möchte...
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Sägefisch
Beitrag 24.Aug.2007 - 18:42
Beitrag #6


Schlaudegen.
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Sagt mal, bei aller Liebe, aber sind das nicht Fragen für eine österreichische Lesben- oder Regenbogenfamilienberatung?

Was stichhaltiges kommt doch kaum dabei raus, wenn hier hilfsbereite Userinnen der Threaderöffnerin das googlen abnehmen. ;)
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DerTagAmMeer
Beitrag 24.Aug.2007 - 21:54
Beitrag #7


Adiaphora
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QUOTE (kvinna @ 24.Aug.2007 - 11:10)
irgendwie habe ich das gefühl, dass das von dtam zitierte bundeserziehungsgeldgesetz mit "lebenspartner" nicht lebenspartner im sinne des lebenspartnerschaftsgesetzes meint, sondern "in wilder ehe" lebende heterosexuelle partner. ansonsten wäre ich positiv überrascht.

Positive Überrschungen sind doch auch mal was Schönes! Tatsächlich gibt es die Gleichstellung von Lebenspartnern zu Ehepartnern im Sozialrecht (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialversicherung), was allerdings oft untergeht bei der (berechtigten!) Empörung über die NICHTGleichstellung im Steuerrecht und Beamtenrecht.
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DerTagAmMeer
Beitrag 24.Aug.2007 - 22:04
Beitrag #8


Adiaphora
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QUOTE (Liane @ 24.Aug.2007 - 16:04)
Nach Punkt 7 bei dTaM wäre aber nicht Ö, sondern D zuständig. :gruebel:

Nur, wenn die Co-Mum in Deutschland arbeiten würde ... das ließ Sins Beitrag ja offen...

"Konkubinatspaar" gefällt mir, könnte ein schweizer (?) Exportschlager werden! ;)
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Liane
Beitrag 24.Aug.2007 - 22:44
Beitrag #9


Heiligenanwärterin
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QUOTE (kvinna @ 24.Aug.2007 - 18:43)
@liane: "konkubinationspaar"?  :huh: - ich weiß nicht, ob ich angesichts dieses ausdrucks lachen oder den kopf schütteln möchte...



nicht Konkubination :rolleyes:

Wikipedia schreibt dazu:
QUOTE
Als Konkubinat wird eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, mehreren Männern oder mehreren Frauen bezeichnet, die in der Regel rechtlich nicht abgesichert ist (wie z. B. durch eine Ehe).

Dass hier nichts von Frau+Frau oder Mann+Mann steht, halte ich nicht für ein Zeichen genauer Ausführung, sondern für Diskriminierung durch Totschweigen.


Aah, danke dTaM, jetzt weiß ich, worüber hier gelacht wird :idee:
Importschlager

"Konkubinat" ist genausowenig komisch wie "Haferflöckli" oder "Wienerli" :mecker:

Der Beitrag wurde von Liane bearbeitet: 24.Aug.2007 - 22:46
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McLeod
Beitrag 25.Aug.2007 - 06:58
Beitrag #10


mensch.
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QUOTE (Liane @ 24.Aug.2007 - 23:44)
"Konkubinat" ist genausowenig komisch wie "Haferflöckli" oder "Wienerli" :mecker:

Versteh ich nicht... Was ist an Wienerli oder Haferflöckli zu meckern?

Was in der Schweiz Konkubinatsverbot hieß, hieß in D Kuppelei(verbot). Da wurden zum Beispiel alle Vermieter/innen, die unverheirateten Paaren eine Wohnung vermieteten, wegen Kuppelei angezeigt / -klagt und verurteilt. Galt ungefähr bis in die 60er...

McLeod
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Liane
Beitrag 25.Aug.2007 - 08:15
Beitrag #11


Heiligenanwärterin
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@ McLeod
Die 2 Begriffe sind 2 in der Schweoz ganz normale Begriffe, für die man nicht schräg angeschaut oder belächelt wird (obwohl sie hinter den Grenzen Heiterkeit hervorrufen) - genauso ist es mit "Konkubinat", das hier für Aufruhr sorgt.
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McLeod
Beitrag 25.Aug.2007 - 10:23
Beitrag #12


mensch.
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@Liane Ach so... danke für die Aufklärung. Für mich sind die durchaus zahlreichen anderen Begrifflichkeiten in Österreich und der Schweiz sehr angenehm und dokumentieren (für mich), dass dieselbe Sprache noch längst nicht dieselbe Kultur bedeutet. Es gibt ja immer mal wieder Ideen, die Welt in Sprachräume und nicht in Völker und Staaten einzuteilen. Was ich am Beispiel AUT, CH, D belegt für unsinnig halte.
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kvinna
Beitrag 25.Aug.2007 - 11:12
Beitrag #13


Salzstreuerin
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QUOTE (DerTagAmMeer @ 24.Aug.2007 - 22:54)
Positive Überrschungen sind doch auch mal was Schönes! Tatsächlich gibt es die Gleichstellung von Lebenspartnern zu Ehepartnern im Sozialrecht (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialversicherung), was allerdings oft untergeht bei der (berechtigten!) Empörung über die NICHTGleichstellung im Steuerrecht und Beamtenrecht.

echt??? ja, ich lass mich gern überraschen, aber... wo doch lebenspartner nur das kleine sorgerecht erhalten, solange sie nicht adoptieren (können), konnte ich mir das irgendwie nicht vorstellen.

@liane: da hab ich es wohl zu gut mit dem fremdwort gemeint und noch ein -ion angehängt. und um das richtig zu stellen: ich liebe die sprachlichen unterschiede der deutschsprachigen landstriche. allerdings sind einige am anfang recht gewöhnungsbedürftig, z.b. konkubinat, was ich bisher nur aus dem geschichtsunterricht kannte und dort ausschließlich für die beziehung konkubine-herrscher verwendet wurde. also für die frau eine recht unvorteilhafte beziehung, auch wenn einige frauen sehr reich dabei geworden sind.

und: haferflöckli und wienerli sind süß :D , aber natürlich nicht komisch! B)

@sägefisch... achja, und der link für die österreichische seite ist folgender: :P ... ehrlich gesagt, sind das so spezielle fragen, dass wohl am ehesten experten diese fragen beantworten können und ich würde einen besuch bei einer schwangerschaftsberatung und einen anruf bei einer österreichischen krankenkasse empfehlen... nichtsdestotrotz finde ich solche fragen spannend... aber ich bin eh schon bürokratiegeschädigt :wacko:
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Liane
Beitrag 25.Aug.2007 - 12:02
Beitrag #14


Heiligenanwärterin
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QUOTE (kvinna @ 25.Aug.2007 - 12:12)
und: haferflöckli und wienerli sind süß :D , aber natürlich nicht komisch! B)


Das Markenschild "süß" wird die Schweiz wohl nie mehr los - kein Wunder bei den ganzen -lis :lol:
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Sin
Beitrag 25.Aug.2007 - 17:56
Beitrag #15


Manche Sünde ist es wert, begangen zu werden.
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Was??? :was: *Bahnhof versteh*

:D
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knusperjule
Beitrag 16.Sep.2007 - 00:12
Beitrag #16


Vorkosterin
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In Deutschland steht das Elterngeld auch eingetragenen Lebenspartnerschaften zu.
Auf die Stiefkindadoption kann frau dabei nicht warten: Die Stiefkindadoption kann frühestens nach 8Wo eingereicht werden, je nach Stadt bzw Bundesland dauert die bis zu 1,5Jahre. Die beiden Mamis müssen zwingend bereits im Sinne des LPG eingetragen sein. Ich glaube gelesen zu haben 1 Jahr vor Antragstellung der Stiefkindadoption. Bin mir aber nicht sicher!
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Sin
Beitrag 22.Sep.2007 - 13:21
Beitrag #17


Manche Sünde ist es wert, begangen zu werden.
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und weil das 1,5 jahre dauert, könnte die stiefmama also nicht ins babyjahr gehen?
das find ich reichlich doof :was:

dauert das echt soooo lang? :blink:
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