'Wilde Ehe': wie dafür sorgen, daß man im Falle eines Falles als Angehörige behandelt wird?, Speziell: Auskunftspflicht des Arztes, Besuch bei Krankenhausaufentha |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
'Wilde Ehe': wie dafür sorgen, daß man im Falle eines Falles als Angehörige behandelt wird?, Speziell: Auskunftspflicht des Arztes, Besuch bei Krankenhausaufentha |
06.Nov.2012 - 11:30
Beitrag
#1
|
|
Gut durch Gruppe: Members Beiträge: 742 Userin seit: 25.08.2007 Userinnen-Nr.: 4.908 |
Hallo, Ihr Lieben,
da ich weiß, daß es hier Frauen gibt, die in einer langjährigen nicht eingetragene Partnerschaft leben würde ich gerne wissen, wie Ihr Euch gegenseitig abgesichert habt, insbesondere was das Auskunftgeben eines Arztes im Falle eines Falles und alles drumherum betrifft. Ich kann's gerade nicht besser formulieren, daher ein Beispiel: Eine von Euch hatte einen Unfall oder eine schwere OP und liegt auf der Intensivstation. Soweit ich weiß, bekommt ihre Partnerin (sofern keine eingetragene Partnerschaft vorliegt) in diesem Fall weder Auskünfte über den Zustand ihrer Liebsten noch darf sie zu ihr, geschweige denn irgendwelche Entscheidungen bezüglich der medizinischen Behandlung treffen. Natürlich hoffen wir alle, daß so eine Situation niemals eintritt aber wir würden gerne für so einen Fall sicher stellen, daß die gesunde Partnerin als Familienangehörige behandelt wird. Weiß vielleicht eine von Euch, ob und wie man so etwas bewerkstelligen kann? Für Eure Antworten wäre ich Euch sehr dankbar, viele Grüße von Miriam. Der Beitrag wurde von miriam bearbeitet: 06.Nov.2012 - 11:31 |
|
|
06.Nov.2012 - 12:14
Beitrag
#2
|
|
Gut durch Gruppe: Members Beiträge: 1.001 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 103 |
Eine Patienten- und Vorsorgeverfügung - sollte jeder haben - ist da hilfreich. Formtexte und Vorschläge zur Ausführung findest Du im Internet von einigen kompetenten Stellen.
Ich drücke die Daumen, dass Ihr sie nie brauchen werdet. |
|
|
06.Nov.2012 - 16:12
Beitrag
#3
|
|
Strösenschusselhai Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 |
Wir haben jede die jeweils Andere mit einer Patientinnenverfügung und Vorsorgevollmacht ausgestattet, so dass es diesbezüglich nicht zu Schwierigkeiten kommen sollte.
Uns war das aus zwei Gründen besonders wichtig, erstens weil ich, sollte mir etwas geschehen, nicht meine Kinder mit irgendwelchen schwierigen Entscheidungen belasten will undzweitens weil von Seiten der Familie meiner Frau wirklich nicht sicher wäre, ob mir kulanterweise irgendwelche Recht zugebilligt würden. shark |
|
|
07.Nov.2012 - 12:44
Beitrag
#4
|
|
Gut durch Gruppe: Members Beiträge: 742 Userin seit: 25.08.2007 Userinnen-Nr.: 4.908 |
Hallo Kräuterhexe und shark,
vielen Dank schon mal für Eure Antworten. Der Tip mit Verfügung und Vollmacht klingt gut aber was ganz wichtig ist: braucht man dafür einen Notar oder Zeugen oder haben sie auch dann rechtliche Gültigkeit wenn man sie ganz privat erteilt?? Gruß, Miriam |
|
|
07.Nov.2012 - 13:28
Beitrag
#5
|
|
Strösenschusselhai Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 |
Uns wurde von unserem Hausarzt, der diesbezüglich seit Jahren PatientInnen berät, gesagt, dass wir die jeweilige Verfügung als Original vorweisen können müssen, wenn diese als gültig anerkannt werden soll. Sie bei einem Notar zu hinterlegen, ist sicher gut, aber nicht unbedingt nötig, soweit ich das weiß.
Zeugen hatten wir keine; aber wir erneuern die Vollmachten alle drei Jahre. Die sollen wohl nicht uralt sein, weil sonst auch angenommen werden könnte, dass die betreffende Person ihre Meinung vielleicht inzwischen geändert haben könnte. Ich glaub, Du kannst Dich auch bei der AWO, beim Diakonischen Werk und bei Deiner Krankenkasse informieren. Wenn Du ganz sicher sein willst, dann mach das am besten mal. (IMG:style_emoticons/default/smile.gif) Gruß shark Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 07.Nov.2012 - 13:32
Bearbeitungsgrund: falscher Plural
|
|
|
07.Nov.2012 - 13:36
Beitrag
#6
|
|
"Jeck op Sticker" Gruppe: Members Beiträge: 14.588 Userin seit: 18.10.2008 Userinnen-Nr.: 6.317 |
Hallo Miriam,
es gibt vom Bayerischen Justizministerium herausgegeben eine Vorsorgevollmacht inklusive Betreuungsvolmacht, Vollmacht zur Totensorge und persönlicher Patientenverfügung als Schriftstück im Schreibwarenhandel oder bei amazon für etwa 4 Euronen zu erwerben. Dies ist bindend gültig (und wird, wie ich im letzten Jahre erfahren habe) von allen Stellen (Banken, Behörden, Krankenhäuser etc.) ohne notarielle Beglaubigung anerkannt. es schadet allerdings nicht, sich davon unabhängig eine Kontovollmacht (sollte kein eignes Konto vorhanden sein) zu erteilen. Herzliche Grüße H. |
|
|
07.Nov.2012 - 21:12
Beitrag
#7
|
|
Gut durch Gruppe: Members Beiträge: 742 Userin seit: 25.08.2007 Userinnen-Nr.: 4.908 |
das klingt gut, um nicht zu sagen sehr gut denn Notare sind teuer! Kontovollmachten für unsere Bankkonten haben wir längst und werden dank Eurer Hilfe jetzt auch das angehen, an das man nur mit Widerwillen denkt...
Vielen Dank (IMG:style_emoticons/default/flowers.gif) und viele Grüße von Miriam |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.06.2024 - 11:04 |