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> Mehr Rechte für Homo-Partnerschaften
Herz-Ass
Beitrag 29.Oct.2004 - 15:30
Beitrag #1


Suppenköchin
*******

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Beiträge: 101
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 46



Guckst du hier...



hier lang...

Der Beitrag wurde von Herz-Ass bearbeitet: 29.Oct.2004 - 15:31
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Sneaky Pie
Beitrag 29.Oct.2004 - 15:34
Beitrag #2


Gemüseputzi
****

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Beiträge: 45
Userin seit: 03.09.2004
Userinnen-Nr.: 233



ich muss sagen, dass wurde aber auch mal zeit. ;)
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blackfire
Beitrag 29.Oct.2004 - 15:37
Beitrag #3


Naschkatze
**********

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Beiträge: 253
Userin seit: 16.09.2004
Userinnen-Nr.: 348



Danke für den Link, habe das heute bereits im Radio kurz gehört, daß sich da was getan hat, aber die sind da net näher drauf eingegangen.
Wurde ja auch mal Zeit, daß sich da mal wieder was tut.
Fehlen tut allerdings noch der Wechsel von der Lohnsteuerklasse, wenn man seine Partnerin ehelicht, oder?
Bisher bleibt man doch immer noch in Klasse 1.

Gruß,
blackfire
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Dragon
Beitrag 29.Oct.2004 - 19:56
Beitrag #4


Gut durch
************

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Hi,

und wieder ein Stückchen weiter. Es wurde ja auch mal wieder wirklich Zeit !...

Wie das mit der Lohnsteuerklasse ist wuerde mich auch mal interessieren...

Viele Gruesse
Silvi
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Mausi
Beitrag 29.Oct.2004 - 22:54
Beitrag #5


Mama Maus
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Freut mich einfach sehr.

Doch nicht alles so verbohrt?

Bin einfach nur froh drüber B) .. brauch man die Hoffnung doch noch nicht aufzugeben, dass die Gleichstellung voranschreitet :) :)

Mausi
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Akane
Beitrag 30.Oct.2004 - 11:49
Beitrag #6


Satansbraten
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Userinnen-Nr.: 599



Darf ich mitteilen, dass eine Verlobung für uns nicht unaktuell ist? :wub: :)
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antalarera
Beitrag 30.Oct.2004 - 12:03
Beitrag #7


Gut durch
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Userinnen-Nr.: 114



Hi Mädels!

Na, das ist doch endlich mal eine erfreuliche Nachricht.

Das wurde aber auch langsam Zeit, denn wenn gleichgeschlechtliche Paare schon die selben Pflichten haben wie Heteros, dann sollten sie auch die selben Rechte bekommen.
:) Nachdem ich nun ja geschieden bin, dürfte ich nun ja eine Frau heiraten, na das überlege ich mir doch glatt ;-).
Die Sache mit der Lohnsteuerklasse wäre auch interessant zu wissen, zwar habe ich im Moment noch die 2, da ich ein Kind auf der Karte habe, aber dies kann sich ja bald ändern, er ist ja schon 17 Jahre alt.

Liebe Grüsse Yogitee :wub: :ww:
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fine
Beitrag 30.Oct.2004 - 12:16
Beitrag #8


Maulwurf auf Eis
************

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Userin seit: 10.09.2004
Userinnen-Nr.: 300



Hm,
klingt ja nicht schlecht. Aber was ist mit der gemeinsamen Adoption eines Kindes?
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Akane
Beitrag 30.Oct.2004 - 12:29
Beitrag #9


Satansbraten
***********

Gruppe: Members
Beiträge: 615
Userin seit: 14.10.2004
Userinnen-Nr.: 599



Wir dürfen nur leibliche Kinder unseres Lebenspartners adoptieren. Ist das andere leibliche Elternteil bekannt, dann könen wir nur adoptieren, wenn dieser zustimmt.
Mit leibliches Elternteil ist der Expartner unseres jetzigen Lebenspartners gemeint, mit dem sie gemeinsam das Kind gezeugt hat, das wir adotieren möchten.
Ob das auch sein kann, wenn das Kind, was noch vom Ex stammt, in unsere Beziehung hineingeboren wird?
Oder kann auch mit leibliches Elternteil auch der Samenspender gemeint sein?

Wie sieht es bei gerichtlichen Verhandlungen, wo das Sorgerecht nachträglich festgestellt werden muss. Also wenn der Hetero das Sorgerecht hat, aber das Kind bei dem in schlechten Verhältnissen aufwächst?
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