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> Erbschaftssteuerreform - auch für LPen?
McLeod
Beitrag 06.Nov.2007 - 20:32
Beitrag #1


mensch.
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Hallo,

weiß eine ob die heutige Novelle des Erbschaftssteuergesetzes auch Auswirkungen auf eingetragene Lebenspartnerschaften hat?

Das einzige aktuelle, das ich auf den Seiten des Bundestags gefunden hab ist die Anhörung zu den letzten Petitionen, u.a. mit dem Thema Erbschaftssteuer:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/200...kw46/index.html
Angesetzt für Montag 12.11. ...

Für jede Info dankbar: McLeod
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Co-Mom
Beitrag 06.Nov.2007 - 21:19
Beitrag #2


Naschkatze
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Ja, die Erhöhung des Steuerfreibetrages auf 500000 gilt für Ehen und Lebenspartnerschaften, nur darüber hinaus sind Lebenspartner wieder "Fremde": Steuerklasse III. Ich hatte gerade vorhin in das Ehe-Unterforum einen Link gesetzt: http://www.lesbenforen.de/iv/index.php?sho...st&p=1094778222
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Fräulein Meyer
Beitrag 17.Nov.2007 - 00:47
Beitrag #3


Gemüseputzi
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Auf den Seiten der SPD-Fraktion ist nachzulesen, dass die Tatsache, dass
Erbschaften im Rahmen von Lebenspartnerschaften jenseits des Freibetrags
von 500.000 Euro höher besteuert werden als Erbschaften unter Ehepartnern, der ideologischen Blockkade von CDU/CSU zuzuschreiben sei. Auch wenn es nicht die Mehrheit der Erben/Erbinnen trifft, logisch ist das nicht ...

Wie hoch diese Steuersätze (und auch die für weiter entfernte Verwandte, Nichten, Neffen, Freunde) sein werden, scheint noch nicht festzustehen. Über die Anhebung dieser Steuersätze soll aber sichergestellt werden, dass das Gesamtaufkommen der Erbschaftssteuer zumindest auf gleichem Niveau wie bisher bleibt.

Immerhin, ich habe absolut nicht damit gerechnet, dass sich so schnell in diesem Bereich etwas ändern würde.



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Fräulein Meyer
Beitrag 17.Nov.2007 - 00:48
Beitrag #4


Gemüseputzi
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Wahrscheinlich können es die CDUler nicht ertragen, wenn eine Lesbe oder ein Schwuler Vermögen besitzt.

Der Beitrag wurde von Fräulein Meyer bearbeitet: 17.Nov.2007 - 00:52
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miriam
Beitrag 17.Nov.2007 - 20:52
Beitrag #5


Gut durch
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Darf ich noch einmal nachfragen, bitte?

Heißt das, daß jetzt (?) /2008 (?) innerhalb einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Vermögen bis zu einer Grenze von 500.000-Euro steuerfrei vererbt werden kann? (Bisher gab es doch eine Obergrenze von gerade mal etwas über 5000 ,-Euro....)

Gruß, Miriam

PS.@Fräulein Meyer

Es würde mich nicht wundern, wenn gewisse Parteien es nicht gerne sehen, wenn Homosexuelle vermögend sind: schon in der Schule habe ich gelernt, daß wirtschaftliche Macht gleich politische Macht ist....
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Gemino
Beitrag 18.Nov.2007 - 10:03
Beitrag #6


Vorspeisenexpertin
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Userinnen-Nr.: 4.041



In der FTD steht:

"Die Reform soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten."

"Die Koalition schaffte auch einen Kompromiss für die eingetragenen Lebenspartnerschaften: Sie werden zwar wie weiter entfernte Verwandte in die Steuerklasse III eingestuft, was deutlich höhere Steuersätze zur Folge hat als für Ehegatten. Auf der anderen Seite erhalten sie aber mit 500.000 Euro den gleichen Freibetrag wie Ehegatten."

http://www.ftd.de/politik/international/:F...ben/274971.html

Das hört sich doch gut an... B)
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Fräulein Meyer
Beitrag 18.Nov.2007 - 23:57
Beitrag #7


Gemüseputzi
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QUOTE (miriam @ 17.Nov.2007 - 20:52)
Darf ich noch einmal nachfragen, bitte?

Heißt das, daß jetzt (?) /2008 (?) innerhalb einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Vermögen bis zu einer Grenze von 500.000-Euro steuerfrei vererbt werden kann? (Bisher gab es doch eine Obergrenze von gerade mal etwas über 5000 ,-Euro....)

Gruß, Miriam

PS.@Fräulein Meyer

Es würde mich nicht wundern, wenn gewisse Parteien es nicht gerne sehen, wenn Homosexuelle vermögend sind: schon in der Schule habe ich gelernt, daß wirtschaftliche Macht gleich politische Macht ist....

Zitat: Darf ich noch einmal nachfragen, bitte?

Heißt das, daß jetzt (?) /2008 (?) innerhalb einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Vermögen bis zu einer Grenze von 500.000-Euro steuerfrei vererbt werden kann? (Bisher gab es doch eine Obergrenze von gerade mal etwas über 5000 ,-Euro....)


So ist es. Jubilier!
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