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Beitrag
#1
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Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
Hallo, Ihr Lieben,
nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder zu Wort - ich wusste ausnahmsweise mal nicht, wohin mit diesem Thread, daher die Bitte an die Strösen, ihn ggf. zu verschieben - danke (IMG:style_emoticons/default/flowers.gif) Ich bin ja Lehrerin an einer Grundschule und habe seit Montag einen Praktikanten, der ein Berufsfindungspraktikum macht. Dieser ist schwul. (Ja, ich weiß, es ist ein Mann, aber die Situation wäre wohl die gleiche, wenn es sich um eine lesbische Praktikantin handeln würde, denke ich. Daher wage ich, die Frage hier zu stellen....) Also: Der Junge ist minderjährig und wurde vor Praktikumsantritt mit seinem Freund im Ort gesehen und nun auf dem Schulhof von SchülerInnen wiedererkannt und wegen seiner Homosexualität beschimpft und gehänselt. Er hat zugegeben, dass er homosexuell ist, weil er sich selber nicht verleugnen wollte. Die Schulleiterin bat ihn daraufhin zu einem Gespräch (mit mir als Zeugin), betonte, dass ihr persönlich seine sexuelle Orientierung völlig egal sei, er das aber nicht in die Öffentlichkeit tragen solle, und falls er von sich aus das Thema nochmal auf den Tisch bringen würde, würde sie ihm den Praktikumsplatz kündigen. Ich habe mich daraufhin mal etwas schlauer gemacht, was die rechtliche Lage betrifft, und bin aufs AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, kurz: Antidiskriminierungsgesetz) gestoßen. Dieses besagt, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden dürfe etc.... Jetzt geht´s da aber nur um Arbeitnehmer und Auszubildende - von SchülerInnen habe ich da nix gelesen. Weiß jemand, ob die auch unter dieses Gesetz fallen? Ich meine - es hätte genausogut eine lesbische Praktikantin sein können, da hätten wir das gleiche Spielchen - kann man dafür gekündigt werden, dass man zugibt, homosexuell zu sein? Auch wenn es "nur" ein Schülerpraktikum ist? Darf einem verboten werden, über die eigene Homosexualität zu sprechen? (Dass man keine Details über genauere Vorgehensweisen ausbreitet, sollte klar sein.... aber zu sagen: "Ja, ich bin lesbisch" oder "Ja, ich bin schwul" - kann das verboten werden?) Nun ist es in der Grundschule nicht zuletzt aufgrund diverser homophober Eltern ohnehin schwierig, sich zu outen (ich hab´s den Kindern / Eltern gegenüber auch nie getan - an meiner ehemaligen Schule hatte es sich aber ohnehin irgendwann rumgesprochen und niemand hat irgendwas Negatives verlauten lassen....). Aber es kann doch nicht angehen, dass ein junger Praktikant sich auf dem Schulhof beschimpfen lassen muss und sich nicht wehren darf, oder? Bzw. überhaupt, dass die eigene Homosexualität verschwiegen werden muss, weil sie "auf der Arbeit nichts zu suchen hat" (Zitat Schulleitung, die übrigens schon lange weiß, dass ich lesbisch bin) ? Hat da eine von Euch mehr Ahnung als ich und kann mir weiterhelfen? Ich hab´ mir das AGG heute vorsichtshalber schon mal auszugsweise ausgedruckt - ich weiß aber nicht, ob es in diesem Fall auch greifen würde? Vielen Dank und liebe Grüße, Leslie Der Beitrag wurde von leslie7259 bearbeitet: 04.May.2011 - 19:13 |
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