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> Hartz IV Empfänger werden nicht eingestellt
Rehauge
Beitrag 27.May.2005 - 10:46
Beitrag #21


Gut durch
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QUOTE (rowan @ 26.May.2005 - 16:52)
QUOTE (distel @ 26.May.2005 - 15:45)
Habs irgendwie nicht verstanden! Das würde ja bedeuten, das der neue Arbeitgeber etwas zu verbergen hat oder wie...  :was:  :patsch:  :peace:

gut möglich, das dem so ist.
ansonsten würde mir nur noch vorurteil einfallen (keine lust zum arbeiten, wer es schon bis zum hartz IV "geschafft" hat)


Wenn dem so ist, ist das doch auch interessant für das Arbeitsamt.
Möglicherweise hat diese Firma unberechtigter Weise Fördergelder einkassiert.

Wenn es Vorurteile gewesen sein sollten, dann ist dies kein Grund zum Ärgern, sondern ein Glück, dort nicht anfangen zu müssen, bzw. alles daran zu setzen, diese Vorurteile zu widerlegen.


QUOTE
Verstehe ich nicht. Was hat es mit Menschenwürde zu tun, wenn man nachweist ob man überhaupt berechtigt ist. Für mich ist es eine moralische Selbstverständlichkeit, dass ich denen, die mir Geld ohne Gegenleistung geben nachweise, dass ich berechtigt bin es zu erhalten, den Steuerzahlern nämlich. Ob nun Halbweisenrente oder Bafög.

Oder sollen die Behörden gutgläubig agieren?

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Andererseits ist der Weg zum Sozialamt, bzw. zur Argentur für Arbeit ein anderer, als der zum BaföG-Amt und wenn einem dann plötzlich vorgerechnet wird, dass man nur 3 anstatt 12 Slips besitzen darf und einem erst in 2 Jahren wieder neue Slips zustehen, man aber in einer Gesellschaft lebt, in der es üblich ist für jede Gelegenheit die passende Unterwäsche im Schrank zu haben, hat das in der Tat eine demütigende Wirkung... Hinzu kommt ja noch, dass man tatsächlich einen Behördenmenschen den Zugriff auf die Kommode gewähren muss, wo er in der Unterwäsche nachzählt und prüft, ob tatsächlich ein neuer Slip gekauft werden muss.

Da hilft es in der Tat nur, sachlich distanziert zu schauen. Wir vergessen immer wieder, dass wir selbst als ALG 2-Empfänger noch so verdammt viel wohlhabender sind, als all die Menschen, die aus Süd und Ost in unser Land strömen.

Aber auch hier erinnere ich mich, dass ich es damals - bei allem Verständis - alles andere als prickelnd und unterstützend empfand, als mir die Frauenbeauftragte des Arbeitsamtes sagte, sie käme gerade von einer Afrikareise zurück und im Vergleich mit den Frauen dort, ginge es mir doch verdammt gut. Mochte so gewesen sein, doch ich lebte nicht in Afrika, sondern in Deutschland und da ging es mir damals schlecht und ich hätte die soziale Unterstützung brauchen können.
Heute denke ich ein wenig anders. Gut, dass ich durch sämtliche Löcher unseres Sozialnetzes fiel. Es war schwer und unangenehm, aber ich habe doch für mich und die meinen Sorge getragen und bin nicht, wie so viele andere ins soziale Netz eingewickelt worden. Denn, dass sollte nicht unterschätzt werden, Fördermaßnahmen der Argentur für Arbeit - oder vorher Arbeits- und Sozialamt - führen einen zwar aus der Arbeitslosenstatistik, aber doch oftmals nicht wirklich in eine stabile Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dafür muss schon eine jede von uns eigenverantwortlich Sorge tragen.

Rehauge

Rehauge
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distel
Beitrag 27.May.2005 - 10:48
Beitrag #22


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QUOTE (shark @ 27.May.2005 - 11:38)
Es ist ein 17-seitiges Formular; ich lege darin offen, ob und in welcher Form ...


Hallo shark,

Werde es mir mal zu gemüte führen, :morgens: um nich nochmals so unqualifiziert meine Meinung als Tatsache darzustellen. War ein Fehler von mir wo mitzudiskutieren, wovon ich nicht verstehe. :roetel: Werde mich zurückhalten. :wacko:
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Bilana
Beitrag 27.May.2005 - 11:10
Beitrag #23


Capparis spinosa
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QUOTE
Da hilft es in der Tat nur, sachlich distanziert zu schauen. Wir vergessen immer wieder, dass wir selbst als ALG 2-Empfänger noch so verdammt viel wohlhabender sind, als all die Menschen, die aus Süd und Ost in unser Land strömen.


Richtig. Ich sagte ja auch nicht das es angenehm ist sich derart zu entblößen aber gerade in Zeiten knapper Kassen fair gegenüber der Solidargemeinschaft.

Und was jene Beamte/Angestellte angeht, es gibt sie überall. Auf dem Arbeitsamt, wie bei der BfA oder dem Bafögamt. Da denke ich, sollte man drüber stehen und sich seinen Teil denken. Zumal die meisten ja ganz ok sind.
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rowan
Beitrag 27.May.2005 - 13:22
Beitrag #24


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QUOTE (shark @ 27.May.2005 - 11:38)
Ich habe gestern den Alg2-Antrag ausgefüllt. Es ist ein 17-seitiges Formular;

sind die formulare von bundesland zu bundesland unterschiedlich? bei uns waren es 20 seiten, eine bekannte aus magdeburg sprach von 19 seiten.


ansonsten, was das offenlegen anbelangt, ich habe jahrelang in die sozialversicherungen einbezahlt und das nicht zu knapp. und ich finde das offenlegen nicht in ordnung in diesem umfang. ich finde es nicht in ordnung, dass die mitarbeiter des arbeitsamtes meine kontodaten anschauen kann, jede kontobewegung sehen ohne das ich davon erfahre. das bankgeheimnis ist gekippt worden. weiterhin finde ich es nicht in ordnung, dass ich mitarbeitern zugang zu meiner wohnung gewähren muss und sie in meinen privaten sachen rumschnüffeln können. das darf nicht mal die polizei ohne richterlichen durchsuchungsbefehl, welchen sie auch nur bei guten beweisen bekommen. in meinen augen verstösst das gegen die menschenrechte. und mal ehrlich, wer nicht mehr arbeit und vorher durchschnittlich verdient hat, wer noch nie geerbt hat, wo soll der die reichtümer her haben, die er anscheinend ja dem amt vorenthält? sicher gibt es fälle, die das amt betrügen, aber die werden sich garantiert schlauer anstellen. die haben ihre wertgegenstände garantiert woanders untergebracht oder finanzielles guthaben auf einen anderen namen laufen. wenn man schwarz arbeiten geht, dann werden sie kaum beweise dafür auf dem konto oder in der wohnung finden. dieses starke eindringen in die privatsphäre steht in meinen augen in keinem verhältnis zum nutzen.
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