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> urteil: persönlichkeitsrechte
blue_moon
Beitrag 10.Aug.2005 - 08:19
Beitrag #1


strösen macht blau!
************

Gruppe: Admin
Beiträge: 12.621
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Userinnen-Nr.: 12



in der boulevardpresse ungewollt geoutet zu werden, ist ein eingriff in die persönlichkeitsrechte. dies hat das landgericht münchen entschieden und einem schwulen kläger ein schmerzensgeld von 5000 euro zugestanden. klick

aus dem urteil:
QUOTE
„Die Frage, ob, wann und wie man sich gegenüber seinem sozialen bzw. beruflichen Umfeld, insbesondere aber den eigenen Eltern gegenüber als homosexuell outet, zählt auch im Zeitalter einer immer weiter fortschreitenden Liberalisierung der Gesellschaft in diesen Fragen zum Intimbereich.“
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