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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
in der boulevardpresse ungewollt geoutet zu werden, ist ein eingriff in die persönlichkeitsrechte. dies hat das landgericht münchen entschieden und einem schwulen kläger ein schmerzensgeld von 5000 euro zugestanden. klick aus dem urteil:
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.07.2025 - 00:12 |