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Beitrag
#1
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Salatfee ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Userin seit: 08.02.2005 Userinnen-Nr.: 1.192 ![]() |
Nachdem jetzt wohl auch Sachsen so langsam auf dem Weg in ein neues Zeitalter ist, haben sie sich für einen besonders "netten" Trick entschieden, um die "Homo-Ehe" zu verhindern.... Aufgrund angeblich höhere Verwaltungskosten ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft doppelt so teuer wie die Ehe.......
Da frag ich mich doch, wieso? Außerdem kommen mir da rechtliche bedenken.... verstösst das nicht gegen diverse Gleichheitsprinzipien unseres Grundgesetztes? Ich hoffe es gibt demnächst die ersten Klagen gegen den Freistaat Sachsen!!!!! Wer's noch genauer wissen will, guckst Du hier: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=872949 |
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Beitrag
#2
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Gemüseputzi ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 32 Userin seit: 13.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.072 ![]() |
Hallo,
also das ist ja der Oberhammer! Ich als gebürtige Sächsin bin wirklich sprachlos was ich da zu lesen bekomme. Am liebsten würd eich gleich einen Beschwerdebrief aufsetzen, doch die lachen doch nur darüber. Ich lebe heute in dem konservativen Baden Württemberg und war da schon ziemlich gereizt als ich erfuhr, daß wir nur in Landratsämtern heiraten dürfen und dann auch nur da wo wir mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Jedoch dank einer energischen Standesbeamtin dürfen wir uns das Ja Wort doch woanders geben. Ich begreife das wirklich alles nicht, entweder oder, was soll das denn mit dem ja, aber...! Ich könnte kotzen! Sorry aber das mußte ich mal so loswerden. Neli |
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Beitrag
#3
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auf Entdeckungsreise ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.151 Userin seit: 21.11.2004 Userinnen-Nr.: 800 ![]() |
Ja, da kann frau nur hoffen, dass sich bald jemand entschließt, dagegen zu klagen. :angry:
Zumal es mit dieser Begründung rechtlich wohl kaum haltbar sein dürfte? Hoffe ich jedenfalls mal.. (Mir fällt nur ein Beispiel ein zum Thema "Verwaltungsgebühr" bei der Rückmeldung, da gab es auch Klagen und am Ende durfte meines Wissens nicht deutlich mehr erhoben werden, als dem tatsächlichen Aufwand entsprach). Aber es muss halt jemand machen... |
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Beitrag
#4
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Unerhörte Frechheit ist das!! :angry: Wir haben eh schon weniger Rechte und sollen dafür doppelt soviel bezahlen?? Ich bin sicher, dass das anfechtbar ist und hoffe, das nächste verpartnerungswillige Sachsenpaar wird Klage erheben!!!
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Beitrag
#5
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 765 Userin seit: 26.05.2005 Userinnen-Nr.: 1.658 ![]() |
Dann möchte ich auch 2 Standesbeamten :D :patsch: :D |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 00:16 |