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> Urteil: "Keine ELP - keine Bedarfsgemeinschaft"
regenbogen
Beitrag 23.Jul.2005 - 22:47
Beitrag #1


a.D.
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Homosexuelle Partnerschaften, die nicht als Lebenspartnerschaften eingetragen sind, werden nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund nicht als "Bedarfsgemeinschaften" gewertet. Das bedeutet, dass die PartnerInnen einander - anders als heterosexuelle PartnerInnen in eheähnlicher Gemeinschaft - im Falle von Arbeitslosigkeit nicht gegenseitig unterstützen müssen; bei der Berechnung des ALG II für den/die arbeitslose/n PartnerIn werden Einkommen und Vermögen des Partners/der Partnerin nicht angerechnet.

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Der Beitrag wurde von regenbogen bearbeitet: 23.Jul.2005 - 22:48
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