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Beitrag
#21
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Validating Beiträge: 1.369 Userin seit: 20.03.2005 Userinnen-Nr.: 1.385 ![]() |
ich beurteile das schon, ich bin bürgerin dieses landes und ich war betroffen von hartz IV und es kann jederzeit wieder passieren, davon betroffen zu sein, wie jeder andere hier auch.
und meines erachtens ist der gewährleistete spielraum nicht annähernd ausreichend. sicher, ein auto zb. fällt garantiert nicht unter altersvorsorge. aber ob das geld auf der hohen kante zur altersvorsorge dient oder nicht, das steht nicht dabei. sicher muss man einen riegel davor schieben, dass man nicht kurzerhand alles als altersvorsorge deklariert was man so hat. also dürfte die altersvorsorge nur in einem angemessenen bereich anerkannt werden, aber bitteschön unabhängig davon, wie dieses gestaltet ist (ob nun lebensversicherung, bargeld, rentenfond oder was auch immer). und die derzeit gewährten freibeträge sind wirklich ein witz. was wohneigentum anbelangt: erstmal wird nur wohneigentum anerkannt, welches in angemessener grösse ist. 1- familienhäuser fallen da schon mal raus, spätestens wenn die kinder ausgezogen sind, da sie in der regel grösser sind als die angemessene grösse für zwei personen. und das betrifft viele menschen um die 50, die in den 60er/70er jahre gebaut haben, als alleinige altersvorsorge (die meisst genutzte altersvorsorge ist wohneigentum in deutschland). die kinder sind in der regel aus dem haus. und das ist genau die altersgruppe, welche am schlechtesten wieder eine arbeit finden. altersabsicherung ist somit zum grössten teil weg (siehe nächsten absatz) weiterhin wird bei wohneigentum in angemessener grösse nur die nebenkosten und die kreditzinsen gezahlt. tilgung nicht. bei längerer arbeitslosigkeit wird keine bank ohne vernünftige tilgung die klappe halten. also haus muss verkauft werden. sicher, ich fände es nicht gut, wenn der staat die tilgung übernimmt, verstehe mich nicht falsch, der hausverkauf ist schon okay. aber ich finde es verwerflich, das der staat dann den kauferlös abzüglich der schulden in anspruch (ausgenommen der geringe freibetrag) nimmt weil es nun ja bargeld ist. sofern das haus als altersvorsorge diente, dann sollten diese leute die möglichkeit bekommen, den erlös auch weiterhin für ihre altersovorsorge zu nutzen unter den ganz oben genannten bedingungen. und das passt einfach nicht zu der tatsache, dass die leute aufgefordert werden ihre renten privat abzusichern. im prinzip stopfen sie mit der privaten altersvorsorge heutige soziale geldlöcher und nicht die altersarmut. um das problem wird sich lieber erst gekümmert, wenn das kind in den brunnen gefallen ist. die rentenkassen sind leer, und so wird das problem gewiss nicht gelöst. |
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Beitrag
#22
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
Rowan... merkst Du welche Diskussion wir beide führen?
Wir diskutieren nicht über Hartz IV sondern Deine Unzufriedenheit. Sorry, dass ich das jetzt so ausdrücke aber ich bin weder schuld an Deiner Lebenslage, noch an den Regelungen die der Staat trifft. Ich gehöre auch nicht zu den Menschen, die erst mal schimpfen bis sonstwohin, sondern sich auch Gedanken machen. Natürlich wird die Tilgung für ein Haus nicht bezahlt. Also mal ganz ehrlich... das zu erwarten ist ja mehr als fragwürdig. Desweiteren wird man seines Wohnraumes nicht mehr verwiesen, wenn das Wohnverhältnis 12 Jahre überdauert hat, darf diese Wohnung/Haus nicht mehr angefochten werden. Was Dein Beispiel mit den Behausungen aus den 60/70er Jahren angeht, hat sich somit erübrigt Die Altersvorsorge wird anerkannt. Ich weiß nicht, inwiefern ich mich missverständlich ausgedrückt habe oder nicht. Ohne Verwertungsausschluss 200 Euro pro Lebensjahr + Freibeträge, mit Verwertungsausschluss der komplette Vertrag. Ich finde das eine akzeptable Regelung. Wer natürlich hergeht und sagt, ich mach diesen Verwertungsausschluss nicht, den muss man ganz gezielt fragen warum nicht! Der Staat hat einige Fehler gemacht, nur wir leben heute! Was will ich mich permanent drüber aufregen, was damals alles schief gelaufen ist.... weißt Du, ich zahle monatlich insgesamt 250 Euro nur in Altersvorsorge. Klar könnt ich die Kohle besser ausgeben, aber ich tu es nicht. Und ich habe meine Verträge teilweise einem Verwertungsausschluss unterzogen. Und das nicht ohne Grund. Der Beitrag wurde von LilithBerlin bearbeitet: 28.Sep.2005 - 16:04 |
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Beitrag
#23
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Fürstin Pückler ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 186 Userin seit: 09.11.2004 Userinnen-Nr.: 737 ![]() |
Eine Lebhafte Diskussion ist ja hier entstanden. Dies freut mich, da es m.E. eines der wichtigsten Themen (sein sollte) ist, in Deutschland.
Ich möchte zu bedenken geben, dass es sich bei Hartz 4 Empfängern um Nicht-Erwerbstätige Menschen handelt, die es vielleicht zumeist nicht aus eigenem Verschulden heraus sind. Dennoch tragen Sie (ich möchte niemnaden angreifen!!!) zu keiner wirtschaftlichen Wertschöpfung bei. Sie werden vom Staat finanziert. Nehmen wir an, dieser Mensch müsste sein Vermögen (so er eines hat) nicht angreifen. Was wäre dann??? Wie würdet ihr das in der Position des sozialabgabentätigende Erwerbstätige sehen. Könnte es nicht auch so aussehen, dass dieser Mensch sein Vermögen zur Finanzierung seines Alltages nutzt, ohne dieses für die Rente aufzuheben??? hier würde keine Verrechnung stattfinden, sondern er hätte letztlich mehr als andere Hartz 4 Empfänger, und trotzdem keine Rente !!! Sind vor diesem Hintergrund staatliche Forschriften, was Altersvorsorge anbelangt, nicht eher sinnvoll??? Altersvorsorge nur dann, wenn es vorher auch nicht angegriffen werden kann, ansonten Verrechnung? Natürlich gibt es da auch noch das Argument, dass diese Menschen (in weiser Vorraussicht) in der Vergangenheit auf Luxus verzichtet haben, vielleicht aus eigener Entscheidung heraus am Existenzminimum gelebt haben, nur um etwas auf der hohen Kante zu haben. Und dann kommt der Schock: Hartz 4. Jetzt hat dieser Mensch in der Vergangenheit spartanisch gelebt, nur damit er davon nichts mehr hat, da dies mit Hartz 4 verrechnet wird und er letztlich nicht mehr hat als alle anderen (eher weniger, da er einen Teil seines Einkommens ja aus seinem erspartem finanziert). Wie ist das abzuwiegen??? yoyo (Eigentlich bedarf diese Diskussion einem anderen Thread, da das Ursprungsthema ja ein anderes war. ) |
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Beitrag
#24
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Validating Beiträge: 1.369 Userin seit: 20.03.2005 Userinnen-Nr.: 1.385 ![]() |
ich sehe das etwas anders mit der persönlichen unzufriedenheit. ja, ich war in der situation ag- 2 zu empfangen, bin es aber seit geraumer zeit nicht mehr, somit betrifft mich die hartz 4 problematik derzeit nicht persönlich. auch habe ich nie gesagt, dass vermögen nicht angerechnet werden soll. selbstverständlich ist das vermögen auch dafür da. weiterhin treffen die meissten von mir dargestellten beispiele nicht auf mich persönlich zu.
wo ich dir recht gebe ist, dass ich teilweise unzufrieden bin im bereich der sozialreformen, da ich die derzeitige lösung an manchen stellen als sehr unglücklich und sozial ungerecht empfinde. insbesonders im bezug auf die altersvorsorge gibt es in meinen augen dringend verbesserungsbedarf. ich glaube auch, das es dafür gute lösungen gibt und hoffe, dass sich diese auch recht bald entwickeln. ob man dieses als persönliche unzufriedenheit bezeichnen kann, in meinen augen nicht. wenn inhaltliche angaben von mir nicht korrekt sind, dann tut es mir leid, ich überprüfe mein wissen schon regelemässig, lese sehr viel über themen, die mich interessieren, dieses gehört dazu. aber ich bin leider nicht davon gefeit, mal etwas misszuverstehen oder wissenslücken zu haben. gerade durch den austausch mit anderen habe ich aber die möglichkeit, mein wissen zu erweitern, neu hinzukommende aspekte in die bisherigen überlegungen einzbeziehen und ggf. auch zu korrigieren. wo ich ebenfalls zustimme sind klare regeln bzgl. der altersvorsorge, ich schreib ja, dass es nicht möglich sein darf, sein gesamtes vermögen als altersvorsorge zu deklarierenund. das geld muss auch für die altersvorsorge vorgesehen und verwendet werden. vielleicht mit einer zusatzklausel, bei vorzeitigem antasten der altersvorsorge ist das vermögend rückwirkend auf die die vom staat gezahlten sozialleistungen anzurechnen und zu erstatten. auch muss der zulässige höchstbetrag für die altersvorsorge ganz klare grenzen haben. aber die derzeitigen grenzen sind in meinen augen zu niedrig, durch mehere umstände ungerecht verteilt und für die zukunft so nicht tragbar. |
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