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> meinungsfreiheit, wie weit darf sie reichen?
strafe für holocaust-leugner?
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blue_moon
Beitrag 16.Feb.2007 - 11:49
Beitrag #1


strösen macht blau!
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gestern ist nach eineinhalb jahren prozess ein urteil im fall zündel gesprochen worden. ah, ja. das ist kein fall, der pausenlos schlagzeilen produziert hat, aber für unendliches kopfschütteln immer wieder gut ist.

ernst zündel, ende der fünfziger jahre nach kanada ausgewandert, hat von da aus immer wieder penetrant den holocaust geleugnet. nicht nur das, er hat seine meinung auch publik gemacht - in rundbriefen, auf webseiten etc. nach einigem hin und her ist er dann an die bundesrepublik ausgeliefert worden und musste sich vor gericht verantworten. das urteil ist gestern gesprochen worden: fünf jahre muss der mann nun hinter gitter.

im prozess hatte nicht nur er, sondern auch seine verteidiger eine bühne, die sie genutzt haben. das zu grossen teilen rechtsradikale publikum hat das dankbar zur kenntnis genommen. die anwältin (artikel) musste aus dem gerichtssaal getragen werden, weil sie nicht mehr zu bändigen war, die anwälte haben ihre papiere grundsätzlich mit 'heil hit*er' unterschrieben. der ganze prozess war eine unerträgliche propaganda für diese ewig gestrigen, ignoranten menschenverächter.

in der zeit gibt's heute einen kommentar dazu - klick tenor: in anderen staaten (z.b.: grossbritannien und usa) gilt die meinungsfreiheit auch z.b. für hartnäckige leugner des holocaust. eine demokratie muss solche 'irren' aushalten können. der bekanntheitsgrad eines ernst zündel wäre heute noch kleiner, hätte dieser prozess nicht stattgefunden.

wie seht ihr das? wie weit darf die meinungsfreiheit reichen? 'die freiheit ist immer nur die freiheit der andersdenkenden'? wo muss schluss sein, wen muss die einschränkung von freiheitsrechten schützen?
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shark
Beitrag 16.Feb.2007 - 12:21
Beitrag #2


Strösenschusselhai
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Sehr schwierig... Dass die historischen Fakten nicht vergessen werden dürfen, ist die eine Seite der Medaille. Und das Wissen um die Wirklichkeit des Holocausts scheint nicht in Gefahr zu sein, wie ich meine. Schulunterricht, Luteratur, Berichterstattung und Bilder in allen Medien tun das Ihre, um nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, dass im 3. Reich Menschen in großem Stil Grauenhaftes angetan worden ist.
Mir will nur scheinen, dass die Verteidigung der Wahrheit mittels Gerichtsurteilen für Personen, die allen Beweisen zum Trotze den Holocaust leugnen, vor allem jenen Wasser auf die Mühlen ist, deren braune Gesinnung nicht auch noch das Forum einer Gerichtsverhandlung (und der damit verbundenen Berichterstattung) haben sollten.

Die Idee, dass Menschen bestraft werden sollen, die speziell in dieser Angelegenheit Lügen verbreiten, scheint mir ebenso unsinnig wie der Gedanke, mithilfe eines Verbotes rechtradikaler Symbole des 3. Reiches auch die dazugehörende Gesinnung eliminieren zu können. beides funktioniert nicht.

Herr Zündel wird (in den Augen seiner GesinnungsgenossInnen) als Märtyrer für eine hehre Sache in den Knast wandern, seine Anwältin, das "Fräulein" Stolz, weiter auf den deutschen Staat schimpfen und der Mob einmal mehr feststellen, dass aus Deutschland ein Staat der "Henkersknechte" geworden ist.
Was steht dagegen?
Ein Mann, dessen "Wahrheit" ohnehin allgemein nicht gefolgt wird, wird für 5 Jahre eingesperrt und allen wird klar gemacht, was denn nun für wahr zu halten ist.

Ich bin dagegen, Holocaust-Leugnern eine solch gewaltige Plattform zu geben. Deutlicher wäre doch, sie zu belächeln (und damit weniger zu "würdigen") und nicht nachzulassen, umfassend über die erwiesenen Vorgänge im Nazideutschland zu informieren.


edit: Literatur vergessen...

Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 16.Feb.2007 - 13:21
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dandelion
Beitrag 16.Feb.2007 - 13:01
Beitrag #3


don't care
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QUOTE (shark @ 16.Feb.2007 - 12:21)
Ich bin dagegen, Holocaust-Leugnern eine solch gewaltige Plattform zu geben. Deutlicher wäre doch, sie zu belächeln (und damit weniger zu "würdigen") und nicht nachzulassen, umfassend über die erwiesenen Vorgänge im Nazideutschland zu informieren.

das denke ich allerdings mit. Für mich gehört "den Holocaust gibt es nicht" in die Wahrheitskategorie "Elvis lebt", "bald kommen die Russen und wir müssen alle in den Luftbunker, ich horte schonmal Bohnen im Keller" und "mein Goldhamster hat ein Kind mit Zaphod Beeblebrox".
Wer an so etwas wirklich glaubt, braucht eine Therapie und keine Bühne.

Vor einigen Wochen wurde in Jordanien ein Kongress über die "Holocaust-Lüge" abgehalten, offensichtlich auf der Suche nach PR. Ein Aufschrei ging durch die Medien; Mission erfolgreich.

Warum kriegen die Leute soviel Aufmerksamkeit? Weil sie gelernt haben, daß Dummheit alleine nichts bringt. Weit verbreitete Dummheit hingegen erzwingt, daß man sie ernst nimmt, indem man sie abwehrt... Also wird jede Gelegenheit genutzt.

Was ich schade finde ist, daß auch Cartoons wie Ruthes "Deppenlabyrinth" (ein "Irrgarten", dessen Innenwände ein Hakenkreuz formen) wegen dieser restriktiven Politik in Gefahr sind.

Ich weiß nicht, wie sehr das Handeln Zündels als Volksverhetzung gelten kann, dafür weiß ich zu wenig darüber. Aber prinzipiell bin ich, wenn solche Verhandlungen schon sein müssen (schlichter Boykott wie bei einem bockigen Kind wäre effektiver und sachadäquater), für nichtöffentliche Verhandlung. Wen es angeht, der kann hinterher Protokolle lesen, und ansonsten gibt es kein Publikum für Propaganda.
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shark
Beitrag 16.Feb.2007 - 13:23
Beitrag #4


Strösenschusselhai
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Für mich hat ein solches Verfahren auch immer wieder den Beigeschmack , dass die Obrigkeit uns BürgerInnen nicht genügend Unterscheidungsvermögen zutraut. Denn dies vorausgesetzt, wäre ein Urteil gegen Holocaust-LeugnerInnen gar nicht "not-wendig".

Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 16.Feb.2007 - 13:24
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blue_moon
Beitrag 16.Feb.2007 - 14:46
Beitrag #5


strösen macht blau!
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ich bin einigermassen hin- und hergerissen. zum einen kann ich der argumentation im zeit-artikel problemlos folgen, zum anderen denk ich mir, es kann doch nicht sein, dass jemand dermassen menschenverachtenden bullshit ungestraft in die welt blasen darf. auch das verhalten dieser rechtsanwältin dürfte für meinen geschmack nicht ungestraft bleiben. wie kann jemand in einer anwaltskammer verbleiben dürfen, der regeln und respekt vor dem gesetz nicht zu beachten gedenkt? da sträubt sich einiges in mir...
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shark
Beitrag 16.Feb.2007 - 16:45
Beitrag #6


Strösenschusselhai
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QUOTE (blue_moon @ 16.Feb.2007 - 14:46)
wie kann jemand in einer anwaltskammer verbleiben dürfen, der regeln und respekt vor dem gesetz nicht zu beachten gedenkt? da sträubt sich einiges in mir...

Das finde ich auch. Wer diesen Staat so verachtet und sich eine Diktatur zurückwünscht, kann ihm doch nicht dienen...auch nicht als Rechtsanwältin.... :wacko:
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Firefly
Beitrag 16.Feb.2007 - 17:13
Beitrag #7


Gut durch
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Wahrscheinlich geht es vor allem ums Prinzip: Wenn heute "erlaubt" wird, den Holocaust zu leugnen, ist es in einigen Generationen (wenn die Zeitzeugen allesamt tot sind) vielleicht die Regel, und niemand kann dem mehr etwas entgegensetzen.
Wenn die Leugnerei heute bekämpft wird, bleibt die Problematik lebendiger. Würden solche Leute totgeschwiegen und bliebe ihr Fall undokumentiert, könnte das große Vergessen aufkommen - meiner Ansicht nach schlimmer als die Publicity, die anders erzeugt wird (und eine demonstrative - meines Erachtens sehr wichtige - Gegenbewegung erzeugt!).

QUOTE
Doch was noch schwerer wiegt, sie unterhöhlen die durch den Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit. Dieses Recht, jede noch so abwegige These, aber auch jeden Unsinn und sogar schlimme Unwahrheit verbreiten zu dürfen, findet seine Einschränkung lediglich dort, wo konkrete Personen verunglimpft und Persönlichkeitsrechte verletzt werden.


Stimmt das?
Wer den Holocaust verleugnet, um den Nationalsozialismus erneuern zu können, kämpft doch an sich gegen den Staat und muss sich infolgedessen auch von einigen Grundrechten verabschieden (Art. 18 GG: "Wer die Freiheit der Meinungsäußerung (...) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.")
Konkret gegen Personen muss sich die Meinungsfreiheit also nicht wenden, um gegen die Verfassung zu sein. Beim Holocaust wäre es natürlich ein Problem nachzuweisen, inwiefern die Leugnung auf demokratiefeindliche Tätigkeiten hinweist (was für mich angesichts dieser Anwältin keine Frage ist).
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seeker
Beitrag 17.Feb.2007 - 16:10
Beitrag #8


Vorspeisenexpertin
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Das Leugnen des Holocaust unter Strafe zu stellen, finde ich so, wie es praktiziert wird, OK. Vor allem, da in aller Regel nicht jemand angeklagt wird, weil er im privaten Kreis bezweifelt, ob das alles so und in diesem Ausmaß und ob es nicht auch gute Deutsche usw. usf.
Ich habe den Eindruck, dass hier keine privaten Bedenken, sondern Manipulation und Volksverhetzung in Schach gehalten werden sollen.
Würde ersteres konsequent verfolgt, würde ich evtl. die Stirn runzeln (, Freiheit des Andersdenkenden und so...).
Aber hier ist ja wohl mal wieder massiv Propaganda betrieben worden (, ehrlich gesagt weigere ich mich, die Zundel-Site aufzusuchen, um's selbst zu prüfen).
Ich denke, dass es nicht unter das Toleranzkriterium fällt, wenn eine Geisteshaltung die Würde, Freiheit und Unversehrtheit anderer Menschen oder Gruppen gefährdet.
Ich frage mich schon, ob es eine schützenswerte Meinung ist, die besagt, dass es ja so schlimm nicht gewesen ist, wenn "NUR" 80.000-120.000 Menschen ermordet wurden. (Diese Zahl wurde im Prozess als reale Holocaust-Bilanz angeführt.)
Irgendein schlauer Mensch (wer?) hat mal gesagt: "Die einzig erlaubte Intoleranz ist die gegenüber Intoleranz."

Vielleicht kommt sich der eine oder andere nicht ernst genommen vor, wenn man ihm "vorschreibt", was er zu hören bekommen soll und was nicht. Andererseits habe ich den Eindruck, dass es tatsächlich manchmal schwierig ist, ein Scheinargument von einem richtigen zu unterscheiden. Inbesondere, da leider nicht alle (Neo-)Nazis und Rechten dumm sind, ist ihre Argumentation bisweilen wirklich kaum zu durchbrechen.
Ich vermute, hier soll verhindert werden, dass jemand, der die Existenz des Holocaust verteidigt, in öffentlichen Diskussionen unterliegt, und damit das zweifelnde, uninformierte, dumme Publikum sich vom Gegenteil überzeugen lässt. Ist zwar eine gehässige Beschreibung von Zuhörern, jedoch eine wohl nicht immer unzutreffende.

Übrigens fand ich die Argumentation der Staatsanwaltschaft bezüglich des Leugnens genial.
(Sinngemäß: Es ist letztendlich belanglos [für den Prozess], ob der Holocaust stattgefunden hat oder nicht, sein Leugnen steht in Deutschland unter Strafe!)
Mir scheint, damit wurde sehr elegant die Position der Gegenseite untergraben, die sich, soweit ich weiß, vor allem darauf gestützt hat, dass es den Massenvernichtung nicht gegeben hat ( -Wenn dem so ist, dann wüsste ich eigentlich gerne, woran einige meiner Vorfahren sonst gestorben sein sollen :gruebel: ).

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McLeod
Beitrag 19.Feb.2007 - 10:46
Beitrag #9


mensch.
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QUOTE (shark @ 16.Feb.2007 - 16:45)
QUOTE (blue_moon @ 16.Feb.2007 - 14:46)
wie kann jemand in einer anwaltskammer verbleiben dürfen, der regeln und respekt vor dem gesetz nicht zu beachten gedenkt? da sträubt sich einiges in mir...

Das finde ich auch. Wer diesen Staat so verachtet und sich eine Diktatur zurückwünscht, kann ihm doch nicht dienen...auch nicht als Rechtsanwältin.... :wacko:

Ähm, ich möchte nur anmerken, daß Rechtsanwälte nicht dem Staat dienen, sondern ihren Mandanten. Dem Staat (oder den Ländern) dienen Staatsanwälte und Richter/innen.

nur so am Rande...

McLeod
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blue_moon
Beitrag 19.Feb.2007 - 10:49
Beitrag #10


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aber ist es nicht so, dass rechtsanwälte sich auf dem boden der freiheitlich-demokratischen grundordnung bewegen sollten? :gruebel:
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Laika
Beitrag 19.Feb.2007 - 10:51
Beitrag #11


Gut durch
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Rechtsanwälte sind zwar parteiisch und dem Mandanten verpflichtet; aber sie sind gleichzeitig Organ der Rechtspflege und somit dem System durchaus - im weitesten Sinne - verpflichtet.
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