![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|
Fürstin Pückler ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 198 Userin seit: 03.02.2009 Userinnen-Nr.: 6.555 ![]() |
Ist Ehe notwendig?Es geht doch auch ohne.Das wird viel zu wichtig genommen.Wie sieht das gesetzlich aus,wenn die Ehe-oder Lebenspartner nicht in einer Wohnung leben?Genauso,als lebten sie in einer Wohnug oder nicht?Ich meine Arbeitslosengeld und andere finanzielle Dinge,wo das Einkommen des Höherverdienenden beim Geringverdienenden angrechnet wird(Hat der eine Arbeit,der andere keine,kriegt der Arbeislose kein Hartz IV,wenn der andere zuviel verdient).Das sind alles Nachteile.Ein Griund ,weßhalb ich nicht heiraten oder mit einer Partnerin zusammenziehen will.Kann man das Finanzielle auch in der Ehe nicht so lassen,wie vorher.An den Personen ändert sich durch die Ehe nichts.Man sollte die finanziellen Dinge unabhängig davon regeln ob verheiratet oder nicht.Mich stört es,daß verheiratete Paare Vorteile haben,unverheiratete Paare nicht.Es könnte alle die gleichen Möglichkeiten haben.Die Ehe wird auf einen Sockel gestellt,wo sie nicht hingehört.
LG Karla |
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|
"Jeck op Sticker" ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14.613 Userin seit: 18.10.2008 Userinnen-Nr.: 6.317 ![]() |
ich weiss nicht, aber ich denke, jede hat ihre eigene lebensform, in der sie glücklich ist und wenn sie diese gefunden hat, dann wird auch ihre partnerin diese teilen (sofern es auch ihre lebensform ist).
ich kenne menschen, die kannten sich 6 wochen, haben geheiratet (es war für beide die 2. ehe) und sind seit 14 jahren glücklich verheiratet. ich kenne menschen, die führen eine enge beziehung mit sich selbst und möchten keine paarbeziehung leben, pflegen aber ihre freundschaften. ich kenne menschen (eigentlich nur schwule männer), die in einer "offenen" beziehung glücklich sind. ich selber war immer davon überzeugt, beziehungsunfähig zu sein und ausser freundschaften keine enge beziehung leben zu möchten, bis ich vor fast 12 jahren meine frau traf.... grundsätzlich denke ich , dass die diskussionen um die elp zumindest deutlich machen, dass hier vielen menschen bürgerrechte aufgrund ihrer sexuellen orientierung abgesprochen wurden und werden und sich - für mein empfinden jetzt noch mal 2 diskussionsstränge herausbilden: * familie ist, wo kinder sind *familie ist, wo menschen füreinander einstehen/da sind das erste erklärt sich -vermute ich mal- selbst. das zweite war ja bisher so nur für heteros möglich (viele fühlen sich jettz sicher an herbert w. erinnert, der seien stieftochter greta geheiratet hat, damit diese abgesichert ist und seine rente "erbt", nachdem sie sich während seiner alzheimererkrankung um ihn und seinen haushalt gekümmert hat). hier gibt es menschen, die auch wg´s oder andere gelebte modelle mit einbezogen wissen möchten, aber auch auf elp´s hinweisen. ich kann mir vorstellen, dass in einer ausreichend großen wohnung je nach gestaltung dieser (sollte es wirklich zu eiem hausbesuch kommen) eine gleichgeschlechtliche,"wilde" (nicht legalisierte) paarbeziehung als wg durchgehen kann und keine der beiden ihr hartz IV verlieren muss. die anderen "vorteile" - da weiss ich nicht, ob die wirklich nur vorteile sind oder ob es sich hier nicht um nachteile (je nach einzelfall) handeln kann. 1 beispiel:jemand der über ehe oder elp in einer gesetzlichen krankenversicherung mitversichert ist erhält von der krankenversicherung kein krankengeld, wenn die lohnfortzahlung endet. andererseits ist er über die familienversicherung sehr preisgünstig krankenversichert, ohne dass er bei der medizinischen versorgung nachteile hat (jedenfalls bei unserer krankenkasse >vorsicht, einzelfall<). sicher gibt es hier noch viele ansatzpunkte, die man zugunsten der elp verbessern muss, aber es ist auch schon viel erreicht worden und ich hoffe, dass dies niemanden davon abhält, mehr erreichen zu wollen. das erbrecht hat sich ja schon verbessert, jetzt fehlt noch das steuerrecht und das rentenrecht (für mich, für andere wird wahrscheinlich noch anderes fehlen). Der Beitrag wurde von pantoffelheld bearbeitet: 28.Mar.2009 - 12:47 |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
auf dem Hochseil des Lebens balancierende Wölfin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 7.174 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 22 ![]() |
sicher gibt es hier noch viele ansatzpunkte, die man zugunsten der elp verbessern muss, aber es ist auch schon viel erreicht worden und ich hoffe, dass dies niemanden davon abhält, mehr erreichen zu wollen. das erbrecht hat sich ja schon verbessert, jetzt fehlt noch das steuerrecht und das rentenrecht (für mich, für andere wird wahrscheinlich noch anderes fehlen). die von mir fettgemarkerte stelle stimmt nicht ganz... der LSVD beschreibt ganz klar, dass das rentenrecht/hinterbliebenenrente der heteroehe angepasst ist, was noch aussteht sind die angleichung an die einkommenssteuer und die grunderwerbssteuer. Auszug vom LSVD ZITAT Steuern:
* Im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht sind Lebenspartner in allen Punkten mit Ehegatten gleichgestellt worden, ausgenommen die Steuersätze. * Im Einkommen- und Grunderwerbsteuerrecht steht die Gleichstellung noch aus. Sozialversicherung: * Lebenspartner sind inzwischen in allen wesentlichen Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt worden. Das betrifft vor allem die Kranken- und Pflegeversicherung und die Rentenversicherung (Hinterbliebenenrente). Es gibt nur noch geringfügige Unterschiede bei Einzelfragen. * Noch keine Gleichstellung gibt es bei den Hinterbliebenenrenten der meisten berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe. Dazu ist beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Der Erste Senat hat inzwischen die Verfassungsorgane zur Stellungnahme aufgefordert und dadurch zu erkennen gegeben, dass er die Verfassungsbeschwerde nicht als aussichtslos ansieht. * In einigen Bundesländern ist aber bereits eine gesetzliche Gleichstellung vorgenommen worden (Hamburg, Saarland, Bremen sowie teilweise Berlin und Rheinland-Pfalz, in Hamburg und im Saarland von der zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung jeweils allein regierenden CDU), einige wenige Versorgungswerke haben auch schon in eigener Zuständigkeit Lebenspartner gleichgestellt. Siehe "Stand der Gleichstellung bei den berufsständischen Versorgungswerken". Der Beitrag wurde von pandora bearbeitet: 29.Mar.2009 - 12:20 |
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.05.2025 - 10:52 |