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Beitrag
#1
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Fürstin Pückler ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 198 Userin seit: 03.02.2009 Userinnen-Nr.: 6.555 ![]() |
Ist Ehe notwendig?Es geht doch auch ohne.Das wird viel zu wichtig genommen.Wie sieht das gesetzlich aus,wenn die Ehe-oder Lebenspartner nicht in einer Wohnung leben?Genauso,als lebten sie in einer Wohnug oder nicht?Ich meine Arbeitslosengeld und andere finanzielle Dinge,wo das Einkommen des Höherverdienenden beim Geringverdienenden angrechnet wird(Hat der eine Arbeit,der andere keine,kriegt der Arbeislose kein Hartz IV,wenn der andere zuviel verdient).Das sind alles Nachteile.Ein Griund ,weßhalb ich nicht heiraten oder mit einer Partnerin zusammenziehen will.Kann man das Finanzielle auch in der Ehe nicht so lassen,wie vorher.An den Personen ändert sich durch die Ehe nichts.Man sollte die finanziellen Dinge unabhängig davon regeln ob verheiratet oder nicht.Mich stört es,daß verheiratete Paare Vorteile haben,unverheiratete Paare nicht.Es könnte alle die gleichen Möglichkeiten haben.Die Ehe wird auf einen Sockel gestellt,wo sie nicht hingehört.
LG Karla |
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Beitrag
#2
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 469 Userin seit: 19.03.2007 Userinnen-Nr.: 4.228 ![]() |
ZITAT Liebe macht auch mutig. Und sie macht, dass man sich plötzlich traut. Das stimmt, bin auch momentan dabei einen Schritt zu gehen den ich ohne Sie wahrscheinlich nicht gegangen wäre! (IMG:style_emoticons/default/smile.gif) Aber mal zu den Rechten einer Homoehe.. Was für welche hat man denn? Mir fällt nur einer ein, der auch sehr wichtig ist. Falls mal was passieren sollte das man im Krankenhaus zur Frau kann. Zumindest hab ich das so gehört. Und sonst noch? Nichts weiter, oder? |
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Beitrag
#3
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mensch. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.514 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 ![]() |
Aber mal zu den Rechten einer Homoehe.. Was für welche hat man denn? Mir fällt nur einer ein, der auch sehr wichtig ist. Falls mal was passieren sollte das man im Krankenhaus zur Frau kann. Zumindest hab ich das so gehört. Und sonst noch? Nichts weiter, oder? Oh, hatten wir hier schonmal irgendwo. Der LSVD hat zudem einen über 80-seitigen Ratgeber online auf www.lsvd.de Spontan ergibt die Lernkontrolle bei mir: - Namensrecht - Erbrecht (Freibeträge, Pflichtteil) - Hinterbliebenenrente (wenn nicht bei Bund und einigen Ländern verbeamtet) - Stiefkindadoption, wenn der leibliche Vater zustimmt - diverse Konsequenzen im Mietrecht (sicher auch Pflichten) - Familienzusammenführung (binationale Paare) - diverse Versicherungen als Familienversicherung günstiger - nicht zu vergessen Rechte im Fall einer Trennung: Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich, wer darf wie weiter wohnen, wer bekommt was von den gemeinsamen Anschaffungen. Je nachdem, wie viele Jahre ins Land gegangen sind, hat die Beziehung (und das Verlassen auf ihre Dauerhaftigkeit) zu Entscheidungen geführt, die nicht mal eben reversibel oder wiederaufzuholen sind. Und ich glaube behaupten zu können: solche Entscheidungen sind unausweichlich, es gibt also keinen Weg miteinander, der ohne Spuren im ökonomischen und beruflichen Leben der Partnerinnen bleibt. Ins Krankenhaus könntest Du auch mit der entsprechenden Vollmacht und ich glaube auch im Status "verlobt" bereits. Vieles, gerade was Mitsprache und Entscheidung im Fall dass die Partnerin nicht mehr entscheiden kann angeht, ist auch privatrechtlich, also per Vertrag / Vollmacht regelbar. Unverheiratet vererben ist allerdings ganz und gar nicht schön, da hat VattaStaat gleich die Hand auf. Das ginge halblegal über vorausverfügte Schenkungen in irgendwelchen Tresoren hinterlegt und so... Allerdings bin ich dafür keine Spezialistin, ums Erbe(n) prügeln sich schon genug andere Familienmitglieder mit solchen Konstrukten. Ist nicht mein Ding. So... g'nug g'schwätzt. Wie gesagt, gibt es andernorts hier schon ausführlicher. McLeod |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.05.2025 - 10:39 |