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> Vertrag für Tiersitting?
-Agnetha-
Beitrag 17.Oct.2009 - 14:31
Beitrag #1


ungerader Parallel-Freigeist
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Beiträge: 10.888
Userin seit: 25.08.2004
Userinnen-Nr.: 83



Ich habe es jetzt mal hin erstellt, obwohl es wohl auch im Haustier-Ufo ganz gut passen würde.


Ich biete Tiersitting an, da ich Tiere sehr mag, aber momentan in meiner Wohnung keine habe. (Die Katzen sind in der Wohnung meiner Mutter im selben Haus)
Daher ideale Bedingungen. (IMG:style_emoticons/default/smile.gif)
Auch wenn ich es nur im kleinen Rahmen machen will, habe ich dafür ein Gewerbe angemeldet, da man das offenbar muss.
Da ich auch eine Webseite gemacht habe und auch ein bisschen dafür werben will, erschien mir das vernünftiger.
Bisher klappte alles super.

Eine Freundin meinte, ich solle die Kunden aber unbedingt einen Vertrag unterschreiben lassen, dass ich nicht dafür hafte, sollte einem Tier etwas passieren oder ein Tier jemandem Schaden zufügen.
Ich hoffe natürlich das passiert nicht, könnte aber natürlich schon sein, dass ein Hund jemanden beim Spazieren gehen beißt. Ich lasse die Pflegehunde nicht ohne Leine laufen, trotzdem kann natürlich bei aller Vorsicht etwas passieren. Da wäre es schon gut abgesichert zu sein.

Ich frage mich aber, ob das wirklich so einfach geht.
Bin ich wirklich nicht mehr haftbar, wenn die Tierhalter so einen Vertrag unterschreiben?
Und falls ja, reicht es wenn ich so einen Vertrag in "meinen Worten" aufsetze oder muss es auf eine bestimmte Weise ausformuliert sein, damit es gültig ist?
Kennt sich da jemand aus?

Ich bin für Hinweise dankbar, mir ist bewusst dass mir hier keiner eine Garantie dafür geben kann.


Es ist so, dass ich ja damit nicht so viel verdiene, also sich das Ganze kaum lohnen würde, wenn ich noch professionelle Rechtsberatung oder eine eigene Haftpflichtversicherung brauche.

Kennt ihr vielleicht im Internet gut verständliche Seiten, wo man sich informieren kann oder sogar Mails beantwortet werden?
Würde dafür schon auch bezahlen, so lange es eben nicht all zu teuer ist.

Ich komme aus Österreich, weiß nicht inwiefern es hier anders ist als in Deutschland.



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-Agnetha-
Beitrag 18.Oct.2009 - 18:05
Beitrag #2


ungerader Parallel-Freigeist
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Wiederum vielen Dank. (IMG:style_emoticons/default/smile.gif)

Ich habe auf einer Webseite einer anderen Tiersitterin die AGB gelesen, vielleicht kann ich mir da ein bisschen was abgucken.
Sie schrieb zB, dass der Kunde sich verpflichtet dem Tiersitter ehrlich über das Verhalten des Hundes Auskunft zu geben. Vielleicht kann man sich so ein bisschen absichern. So passiert es vielleicht weniger leicht, dass jemand meint der Hund wäre eh ganz lieb und dann meint ich hätte nicht richtig aufgepasst, wenn er plötzlich doch nicht lieb ist und sich los reißt.
Wobei ich nicht weiß, ob die Leute dann einfach sagen könnten, er wäre bei ihnen nie so gewesen. (IMG:style_emoticons/default/gruebel.gif)


ZITAT
Dennoch fände ich es, da Du ja für Fremde tiersittest, angeraten, einen kleinen Vertrag aufzusetzen, in dem z.B. auch so harmlose Sachen wie das Honorar und sowas festgehalten werden, aber auch Deine Rechte - was zum Beispiel zu tun ist, wenn der Hund dringend einen Tierarzt bräuchte (was natürlich nicht zu wünschen ist!), Du aber den Besitzer nicht erreichst.


Das ist sicher wichtig. Danke.

Wie könnte man das am besten formulieren?
Sollte ich zB die Leute auf dem Vertrag ankreuzen lassen?

Wenn es dem Tier schlecht geht und der Tierhalter nicht erreicht werden kann...

x Bringe ich das Tier zum Tierarzt und stimme dem zu, was der Tierarzt für nötig hält ( Medikamente,..) Die Kosten müssen vom Tierhalter rückerstattet werden.
x Bringe ich das Tier zum Tierarzt und stimme dem zu, was der Tierarzt für nötig hält, aber nur wenn nach Ermessen des Arztes nicht länger abgewartet werden kann. (Medikamente, Notopertaionen,..) Die Kosten müssen vom Tierhalter rückerstattet werden.
x Muss der Tiersitter abwarten, bis er den Tierhalter erreicht.


Wobei ich den letzten Punkt ganz schwierig finde und hoffe das würde niemand wählen. (IMG:style_emoticons/default/gruebel.gif)
Frage mich ob man da quasi darauf bestehen kann, dass man die Tiere nur aufnimmt, wenn der Tierhalter mit 1 oder 2 einverstanden wäre.
Kann mir wahrscheinlich auch nur ein Anwalt sagen. (IMG:style_emoticons/default/gruebel.gif)



@rubia:

Danke für die Wünsche.
Ich glaube was sich bei deinem Satz ein bisschen zu negativ anhörte, war das "nur".

Er ist sicher gut sich darauf einzustellen, dass auch schwierige Tiere kommen werden. Aber nur schwierige klingt schon pessimistisch.
Ist jetzt aber nicht böse gemeint, du wolltest ja nur helfen.

Bisher haben mich einige Leute angerufen um sich zu informieren. Die meisten waren ältere Leute in Pension, die aber auch gerne mal ohne Hund in Urlaub fahren wollten.
Ich nehme mal an, dass sie den Hund dann auch nicht an ihre Kinder (sofern sie überhaupt welche haben) abgeben können, weil die berufstätig sind.

Gründe kann es viele geben, denke ich. Ich wüsste zB auch niemanden, der auf meinen Hund aufpassen würde. Die Katzen können unsere Nachbarn füttern, aber einen Hund würde ich ihnen nicht "aufhalsen" wollen.
Es gibt ja auch viele Menschen die nicht so eine Beziehung zu Tiere haben und wenn man keine Freude am Aufpassen hat, dann ist es schon viel Arbeit.


Deswegen wollte ich das Tiersitting ja auch machen... weil ich denke dass es Menschen gibt, die wirklich froh sind, wenn sie jemanden finden, der aufpassen kann.
Viele professionelle Tiersitter kommen nur ins Haus, was für Hunde dann ja nicht geht. Oder die Hunde sind dann in Gehegen untergebracht, was ja auch nicht so schön ist.
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