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> Jugendliche männl. Täter, D. Brunner,, gesellschaftliche Verantwortung
ella1
Beitrag 16.Jul.2010 - 12:52
Beitrag #1


Naschkatze
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Ich verfolge seit einiger Zeit die Berichterstattung über exessive Gewalt von Jugendlichen/Heranwachsenden.

Die allgemeinen Straftaten aus dieser Gruppe nehmen seit zwei Jahren leicht ab, die Brutalität und Hemmungslosigkeit bei Gewalttaten ist jedoch gestiegen. Immer häufiger gehen Heranwachsende scheinbar grundlos auf wehrlose Menschen los.
Die Abnahme von Straftaten kann auch darin begründet sein, dass es von Jahr zu Jahr weniger Menschen in der betreffenden Altersklasse gibt.

In dem "Fall Brunner" gibt es drei Täter:

Markus ist wegen Körperverletzung und Diebstahl vorbestraft und saß bereits wegen schwerer räuberischer Erpressung im Jugendarrest. Er hatte einer Rentnerin eine Pistole an den Kopf gehalten und Geld erpresst. Um die Familie kümmern sich seit Jahren die Behörden.

Sebastian schnupfte mit 12 Jahren Heroin. Danach schluckt er LSD und Ecstasy-Pillen, kokst und kifft jahrelang, schmiß die Schule. Seine Mutter ist psychisch krank und mit der Erziehung ihres Sohnes überfordert, der Vater stirbt früh. Im November 2008 nimmt ihn das Jugendamt in Obhut. Vorbestraft ist er wegen schwerer Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Drogendelikten.

Christoph ein Jungen aus gutem Haus. Der säuft und kifft und wurde wegen Körperverletzung und Diebstahl zu Sozialstunden verurteilt wurde.

Sebastian und Christoph leben zur Tatzeit im easyContact House, einer Hilfeeinrichtung, sie erhalten Betreuung durch Sozialarbeiter und Therapeuten.

Christoph, der die anderen zwei zu weiteren Taten aufforderte, sie hinterherschickte und gemeinsam mit ihnen 15 Euro von den Kindern (die Brunner hiervor schützte)rauben wollte, wurde bereit verurteilt. Er war bei der Tötung selbst nicht anwesend.
Allerdings schrieb er nach der Tat hierzu im Internet und musste sich auch hierfür wegen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten verantworten (da kann sich jede selbst vorstellen was er zur Tat schrieb). Da bei ihm auch Betäubungsmittel sichergestellt worden waren, wurde auch deren unerlaubter Besitz angeklagt. Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht München verurteilte ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu 19 Monaten Jugendstrafe zur Bewährung. Der sich in einer Suchttherapie befindende Verurteilte erhielt als Bewährungsauflage, diese für weitere fünf Monate fortzusetzen.

Da Taten von Jugendlichen zumeist ohne Vorstrafen enden, es zu Wiederholungen und einer Schwere der Tat kommen muß, braucht es einiges um vorbestraft zu sein. Vorrang hat im Jugendstrafrecht, solange es irgendwie vertretbar scheint, der Auftrag zu Erziehung bzw. Hilfsangebote.

Christoph hat die Tat nicht bereut, nicht die räuberische Erpressung, nicht seine Schläge gegen die Opfer an dem Bahnhof, bevor Brunner eingriff. Dies schließe ich daraus, dass er nach der Tat öffentlich zu Gewalt aufrief im Zusammenhang mit dem Fall. Vor Gericht und somit auch später in der Presse wurde er "Wortführer" der Tat genannt.
Auf seine Herkunft aus einem schlechten Miieu kann er sich nicht berufen, stattdessen auf Drogenkonsum. Dies ergab für ihn eine Bewärungsstrafe. Ob die Teilnahme an einer Therapie als Strafe angesehen werden kann bezweifele ich persönlich auch wenn es juristisch so gesehen werden kann.

Markus und Sebastian geben als Milderungsgrund Alkoholkonsum an, zudem wird öffentlich über ihre Herkunft und Perspektivlosigkeit berichtet als mögliche Ursache der Tat. Zudem geben sie an von Brunner angegriffen worden zu sein und sprechen von Impulsverlusten und Erinnerungslücken.
Nach ähnlichen Taten in München in denen Angeklagte Alkoholenthemmung angaben wurde dies bei Urteilsverkündung in Bayern nicht als Milderungsgrund anerkannt. Grund damals war, dass das Gericht nicht davon ausgeht, dass ein betrunkener Mensch dermaßen zielgerichtet und schnell Schlagen und Treten kann. Wie es in diesem Fall gesehen wird ist unklar. In Bezug auf Betreuung vor der Tat wurde gesellschaftlich intensiv Hilfe in der Familie und individuell für die Täter geleistet.

Ich bin ratlos und wütend wenn ich daran denke wie wenig Maßnahmen, ob Strafe oder Hilfe, bei den drei Tätern halfen.
Ich bemerke an mir, ich habe wenig Lust mit Gründe zu überlegen wieso sie diese Tat begehen "mussten".
Wenn ich mir überlege, dass es Menschen gibt die von sich sagen, sie rasten einfach aus und sind nicht mehr zu bremsen, dann bekomme ich persönlich Angst. Ich hätte ihnen nichts entgegenzuhalten. Ich könnte auch nicht darauf vertrauen am Boden liegend, ohnmächtig, verschont zu werden von weiteren Verletzungen. In solchen Momenten denke ich bezogen auf diese Täter ist es einfach Glück ihnen nicht zu begegnen.

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ella1
Beitrag 18.Jul.2010 - 12:51
Beitrag #2


Naschkatze
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Ich weiß, dass Eltern die "Macht des Jugenamtes" und überholte Vorstellungen vorschieben um keine Hilfe anzunehmen.

( Was jetzt folgt ist auch etwas eigene Erfahrung in dem Bereich und von "der Leber weggeschrieben", shark bezieh es nicht zu sehr auf das von Dir geschriebene, das was Du schriebst ist vollkommen richtig, die Ansichten die geäußert werden z.B. zum Jugendamt von Betroffenen...ich habe nur hierzu meine eigenen Frusrationen)


Ich sage bewußt vorschieben, denn sie machen sich hiermit dümmer als sie sind. Erkennt man dies an, nimmt man ihnen Verantwortung. Eine Verantwortung die man ihnen ansonsten für die Erziehung vor allem das Kindeswohl voll zuspricht.

Ich will dies gern erklären. Wenn jemand in Schwierigkeiten ist, dies erkennt, so erkennt, dass das Wohl von Menschen in Gefahr ist, kann dieser Mensch sich informieren. Ich traue Menschen zu dies zu bewerkstelligen wenn es ihnen wichtig ist.

Freie Träger der Jugendhilfe gehen den öffentlichen Trägern vor. "Gemäß dem Prinzip der Subsidiarität wird bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe, freien Trägern generell Priorität vor Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eingeräumt. Demnach sollen freie Träger Aufgaben übernehmen, wo sie in gleicher Weise die fachlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Leistungen erbringen. Gewollt ist eine vielfältige Trägerlandschaft, in der unterschiedliche Wertorientierungen sowie vielfältige Inhalte, Methoden und Arbeitsformen angeboten werden"

Die großen freien Träger haben als Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege einen besonderen, gesetzlich anerkannten Status und nehmen entsprechenden Einfluss auf die Sozialpolitik des Bundes. Zu ihnen gehören:

das Diakonische Werk (DW) der evangelischen Kirche,
der Deutsche Caritas-Verband der katholischen Kirche,
das Deutsche Rote Kreuz (DRK),
die Arbeiterwohlfahrt (AWO),
der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) und
die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)
Andere bekannte freie Träger (oft dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen) sind z. B. der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die SOS-Kinderdörfer, die katholischen Bistümer, die DGB-Jugend und der Internationale Bund (IB). Die aus der früheren DDR hervorgegangene Volkssolidarität ist inzwischen Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Nebenbei kann sich jede Frau an vielfältige Beratungsstellen für Frauen wenden. Im Grunde an jede Kindergärtnerin, den Pastor oder den Sozialarbeiter bei psychischen Diensten, den Hausarzt... . Viele Stellen arbeiten anonym (bzw. mit Schweigepflicht/-recht).Ggf. reicht auch ein Anruf bei der Telefonfürsorge oder ein Blick in die Tageszeitung mit Beratungsstellen am We um Hilfestellen zu erfahren und Auskunft über sie zu bekommen.

Ich muß Menschen die Kinder erziehen zubilligen, dass sie diese Möglichkeiten erkennen. Sie sind so vielfältig, ständig in den Medien mit Angeboten, sie sind niederschwellig wie nichts anderes, da kostenlos, wie erwähnt im Erstkontakt oft anonym...... .

Vor Jahren hatte ich Stress mit einer Frau vom Jugendamt wegen einer Kundin. Ich hörte von der Kundin schreckiche Geschichten und war noch am Anfang meiner Berufserfahrung. Die Jugendamtsfrau sagte: Diese Familie sei wie viele sie meinten: "wasch mich aber mach mich nicht naß".

Damals war ich sauer, aber als sie mir die Akte gab wurde mir klar es ist etwas dran.

Z.B. erste Maßnahme in solchen Familien ist, es kommt jemand und redet, bzw. hilft die Wohnung zu putzen und Notwendiges zu beschaffen. Diese Leute sollen anleiten aber meist machen sie es selbt. Das heißt sie helfen nicht bei der Bewältigung des Haushaltes indem sie Tipps geben und motivieren, sie schwingen den Putzlappen selbst. Lassen sie es gibt es Stress in den Familien. Denn die kostenlose Putzfrau wird akzeptiert, selber machen nicht.
Dann kommt es natürlich irgendwann dazu, dass die Sozialarbeiterin den Putzlappen weglegt und das Ende der Maßnahme androht. Bleibt die Gefährdung des Kindeswohls. Dann werden die Eltern wieder einbestellt um in gemeinsamer Abstimmung Maßnahmen anzubieten.

Wobei, wenn wir von Familien sprechen mit extremen Schwierigkeiten, mit Kindern mit Auffälligkeiten, gab es immer schon Kontakte mit den Jugendamt. Das geschieht automatisch über die Polizei u.a.. Dann gab es auch schon Träger der freien Jugendhilfe. Natürlich ist es nervig wenn da jemand in meine Wohnung kommt und sagt es muß sich was ändern. Selbst die RTL Nanni kämpft gegen Widerstände.

"Wasch mich aber mach mich nicht naß"...Hilfe muß man wollen, dann bekommt man Ansprechpartner an allen Ecken. Aber auch der Wille zur Veränderung muß da sein.

Wenn Menschen mit ihrem eigenem Leben nicht zurechtkommen und vor sich hin leiden ist dies ihre Sache, betrifft es Dritte, Kinder, bin ich strenger. Es kann nicht eine diffuse Angst als Grund gelten dies zuzulassen, nicht in diesem System was in seiner ganzen Gesetzgebung darauf eingerichtet ist staatliche Stellen zur Zurückhaltung aufzufordern.

Es kann nicht "der Nerv" über Fremde im häuslichen Chaos über die Pflicht gehen Kinder gut durchzubringen (mit Hilfe wenn man selbst Hilfe braucht).

Das Ego das ein "Scheitern" nicht eingestehen will darf nicht über das Kindeswohl siegen und entschuldigt nicht notwendige Hilfe nicht anzunehmen.

Gebe ich Menschen Verantwortung kann ich ggf. menschliche Schwächen verstehen aber ich kann sie nicht akzeptieren und als Grund annehmen auf Verbesserungen zu verzichten (wenn diese Dritte/Hilflose betreffen).


Ich glaube ich als Teil der Gesellschaft muß mich in meinen gewünschten Maßnahmen und dem Ansehen von Hilfsbedürtigen entscheiden. Beides gehört zusammen.

Gehe ich davon aus Menschen können nicht für sich selbst das notwendige erreichen, sprich sie schaffen es nicht ihre Kinder zu erziehen, zu versorgen, dann habe habe ich zwei Möglichkeiten im Blick auf die Betroffenen.

1. Ich gehe davon aus sie sind nicht in der Lage selbst Hilfe annehmen zu können, aus Scham, Egoismus, Angst.... sie können nicht mehr rational entscheiden.

2. Ich gehe davon aus es sind trotz aller Schwierigkeiten verantwortungsvolle, selbstständige Menschen die einfach Unterstützung brauchen.

In unserem System, insbesondere der Jugendhilfe (aber auch an anderen Stellen) geht man vom mündigen Bürger aus. Der Staat versucht seit Jahren niederschwellige Angebote zu schaffen. Jeder kann heute die Trägerschaft der freien Jugendhilfe beantragen. Ich selbst hatte so was mit Freundinnen, wir betreuten Migrantenkinder.
Der Staat beabsichtigt hierbei eine Angebot was unglaublich weit gefächert ist. O.g. Organisationen der freien Trägerschaft sind nur ein kleiner Teil davon.

Der Gesetzgeber tut dies auch, weil er die Menschen nicht entmündigen will. Hilfe, nicht ein "Bestimmen von oben", steht im Vordergrund. Selbst bei einer Inhobhutnahme ist die Rückführung in die Familien oberstes Ziel.
Dies geht soweit dass schwer süchtige Familien mit ihren Kindern leben mit der "Tante vom Amt", die den Kühlschrank füllt und darauf achtet, dass die Kinder in Tagesstätten gehen.

Was ich dem System nicht vorwerfen kann sind seine Angebote und den Glauben daran, Menschen die Kinder zeugen und gebären können, haben ein Recht auf ein Leben mit diesen Kindern ohne staatliche Bevormundung.
Würde ich dies vorwerfen müsste ich als Alternative eine engmaschige Überprüfung aller Kinder und frühzeitigen Zwang fordern.

Dies bedeutet aber, wenn ich für Freiheit und Hilfen bin, muß ich betroffenen ein klitzekleines Maß an Fähigkeiten zubilligen und diese auch einfordern.

Fragt sich halt wann Zwang einsetzen sollte. In dieser jetzigen Gesetzeslage wird nicht mit Zwang gearbeitet, es sei denn das Leben der Kinder ist in Gefahr. Schläge sind kein Grund für einen Kindesentzug. Schulverweigerung ist kein Grund für einen Entzug, Schüchte sind kein Grund für einen Entzug.

Dieser Staat, diese Gesellschaft will keinen Zwang auf Eltern ausüben, diese Gesellschaft traut ihnen. Manchmal wird diese Ansicht entäuscht. Dann werden Kinder aus dem Fenster geschmissen oder im Kühlschrank gefunden. Es bleiben Einzelfälle und nach einem "Aufschrei der Entrüstung" fällt auf, millionenfach geht es eben gut und Alternativen sind nicht da.

Wenn jemand sagt, er habe Angst vor dem Jugendamt, vor Kindesentzug, dann hat dieser Mensch sich nicht informiert. Es entspricht nicht den Tatsachen, nicht den Gesetzen. Dann hat dieser Mensch nicht begriffen, dass der Kinderladen, der Stadtteilladen, der Arzt, und die Beratungsstelle der Diakonie oder Awo Teil des Systems sind die eben vor dem Jugendamt gelten.

Ich weiß nicht wie Vorurteile abbauen, wenn Menschen die es betrifft nicht nachfrage, mal ganz unverbindlich, irgendwo bei all diesen Stellen. Mal Jugendhilfe bei wiki eingeben, mal mit den Nachbarn sprechen denen es ggf. "besser" geht.

Ich weiß nicht wie noch so niederschwellige Hilfe anbieten wenn die Betroffenen nicht auch kritikfähig sind. Wenn sie z.B. ihr alltägliches Leben nicht hinbekommen ist doch klar dies wird ihnen mit "Anleitung/Vorschlägen" zur Verbesserung auch entgegengehalten. Eben von Fremden, weil sie im Nahbereich keine Hilfe bekommen (sonst wäre ja auch keine Hilfe von außen notwendig)

Auch, gerade in diesem Fall der KJH ist es notwendig sich zu entscheiden. Wie schaue ich auf Betroffene. Halte ich sie für eigenverantwortlich oder entmündige ich sie weil ich ihnen nicht mal rudimentäre Fäigkeiten zuspreche.

Diese Gesellschat hat sich entschieden Zwang zu vermeiden, sich staatlich zurückzuhalten. Dies funktioniert nur solage wie ich annehme Menschen sehen auch ein wenn sie Hilfe brauchen.

Ich für mich habe mich entschieden Menschen Eigenverantwortlichkeit zuzubilligen. Gleichzeitig empfinde ich es als wichtig Angebote bereitzuhalten. Dies wird an wenigen Stellen so betrieben wie der KJH.
Gleichzeitig bedeutet dies, wenn Menschen nicht die Bereitschaft zeigen irgendwie auch nur mal nach Hilfsangeboten zu fragen, wenn sie gar nichts annehmen können, bin ich für staatlichen Zwang wenn Leib und Leben Dritter betroffen sind.

Sowohl der Staat als auch ich billigen Menschen zu sich selbst zu ruinieren. Wir hätten nicht die Drogenabhängigen an den Bahnhöfen würden wir nicht zugestehen und teilweise staatlich unterstützen (z.B. Heroinabgabe), dass Menschen (Erwachsenen) das Recht darauf haben sich selbst umzubringen.

Meine Forderungen beziehen sich nur auf die Stellen in denen Jugendliche/ Heranwachsende nicht eigenverantwortlich handeln können und andere oder sich selbst in Lebensgefahr bringen.
Bezogen auf die Allgemeineit will ich Einschränkungen im verbotenen Alkholverkauf an Minderjährige und eine engmaschige Überprüfung der Einhaltung.

Nebenbei akzeptiere ich nicht eine Schuldzuweisung an die Gesellschaft, solange es allgemeiner Anspruch ist, dass der Staat sich aus Privatem heraushält und nicht vorsorglich per Zwang unter die Betten schaut. Der Staat gleichzeitig Hilfemaßnahmen fördert und niederschwellig bereithält.

Ich entschulde nicht Leute die aus diffusen Vorstellungen, welche ich oft auch für Bequemlichkeit halte, keinen "ersten Schritt" machen.

Ich habe nur die Wahl Zwang zu vermeiden, wenn ich Menschen nicht entmündige.......
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