![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|
Heiligenanwärterin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15.416 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 271 ![]() |
(IMG:style_emoticons/default/unsure.gif) Ich habe ernsthaft überlegt, ob gerade 1.April ist - es gibt ja Menschen, die einen seltsamen Sinn für Humor haben.
Aber es wurde wohl hier in der Schweiz wirklich eine Initiative eingereicht, die die Wiedereinführung der Todesstrafe verlangt. Ich bin fassungslos. Wo lebe ich eigentlich?!? NZZ-Bericht mit LeserInnenkommentaren Bericht mit LeserInnendiskussion in einer weniger anspruchsvollen Pendlerzeitung mit entsprechenden Kommentaren (IMG:style_emoticons/default/ph34r.gif) Nachdem ich heute schon lesen musste, dass eine Bundesrätin es bedenklich fände, wenn von 7 BundesrätInnen 5 weiblich wären, weil sich dann Männer ausgegrenzt und nicht vertreten fühlen könnten, wundert mich nicht mehr viel. edit: Land ergänzt Der Beitrag wurde von Liane bearbeitet: 23.Aug.2010 - 22:51 |
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|
Manche Sünde ist es wert, begangen zu werden. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 4.591 Userin seit: 03.08.2005 Userinnen-Nr.: 1.942 ![]() |
Öhm, ich glaube Hessen hat in seiner Verfassung auch noch irgendwo die Todesstrafe???
|
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
mensch. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 6.514 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 ![]() |
Öhm, ich glaube Hessen hat in seiner Verfassung auch noch irgendwo die Todesstrafe??? Das wollte ich doch gleich nochmal genauer wissen: ZITAT(wikipedia) Wesentliche Kritikpunkte an der Hessischen Verfassung sind: * Ein viel zitiertes juristisches Kuriosum stellt in diesem Zusammenhang Art. 21 Abs. 1 HV dar, nach dem die Todesstrafe nur für besonders schwere Verbrechen verhängt werden kann.[2] Diese Regelung ist jedoch gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund der Bundesverfassung auch nicht vorsehen darf (Art. 102 GG). Die Hessische Verfassung wurde noch vor der bundesdeutschen Verfassung getextet und irritierenderweise hat bislang niemand die Notwendigkeit gesehen, diesen Artikel (bundes)verfassungsgerecht zu machen bzw. zu streichen. Dass sowas geht (LV nicht BV-gemäß) wundert mich... Auf jeden Fall wieder was gelernt, Danke Sin. |
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 06:23 |