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Beitrag
#1
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Satansbraten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 531 Userin seit: 05.07.2010 Userinnen-Nr.: 7.520 ![]() |
ein hallo (IMG:style_emoticons/default/smile.gif)
zurzeit ein ganz aktuelles thema ist ja die stammzellbefruchtung bzw. die ethischen fragen, die hinter diesem thema stehen, ich finde das sehr interessant und wichtig. soll man, nach einer künstlichen befruchtung, prüfen lassen, ob das kind krank sein wird und dann darauf die entscheidung basieren lassen, ob man es zur welt kommen lässt oder nicht? und wenn das verboten werden soll, was für einen sinn hat es dann, dass ein späterer schwangerschafts-abbruch legal ist? ich finde ja, man sollte auf keinen fall abbrechen, nur weil das kind schwerkrank ist, auf der anderen seite ist aber auch zu beachten, dass die eltern/die mutter vielleicht die belastung eines behinderten kindes nicht tragen könnte.....also alles seeeehr schwierig, finde ich. was haltet ihr davon? |
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Beitrag
#2
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Jetzt habe ich den ersten Beitrag dieses Threads noch einmal genauer durchgelesen... und es scheint, als gehe es hier weniger um praenatale Diagnostik als um Praeimplantationsdiagnostik.
Da ich schon Schwangerschaftsabbrüche nicht für grundsätzlich verwerflich halte, kann ich nicht umhin, auch das Nicht-Einsetzen eines durch IVF gezeugten Embryos in die Gebärmutter einer Frau unter bestimmten Umständen für in Ordnung zu halten. Zum Beispiel, wenn es um Erbkrankheiten geht, die nur ein Geschlecht betreffen oder um Mutationen, die vermutlich mindestens zu einer schweren Behinderung oder aber gar zum Tod des Embryos führen könnten. Und ich frage mich auch, weshalb ein künstlich gezeugter Embryo vor der geplanten Implantation besser geschützt sein sollte als ein natürlich gezeugter im Uterus. Das hieße ja nicht, dass Embryonen, die sich noch außerhalb der Gebärmutter befinden, grundsätzlich und sozusagen "automatisch" untersucht würden - sondern nur auf bestimmte Defekte und auf ausdrücklichen Wunsch der "Eltern". "Erlauben" würde ich sämtliche Untersuchungen, die auch an einem Embryo vorgenommen werden dürfen, der sich bereits im Uterus befindet. Und bei Paaren mit spezieller Gefährdung (wie der beschriebenen Situation mit einer schweren Erbkrankheit, an der nur Menschen eines Geschlechtes leiden können) sollten die Embryonen auch zusätzlich untersucht werden können. Nicht, weil ich finde, dass es möglichst wenige behinderte Menschen geben sollte, sondern weil ich nicht anders kann, als in dieser Frage die Position der möglichen Eltern zu berücksichtigen. Ich bin sicher, dass es für eine Frau psychisch weniger anstrengend ist, sich gegen die Einpflanzung eines kranken Embryos zu entscheiden als Wochen später dann für einen Abbruch - wenn sie sich denn außerstande sieht, mit den Herausforderungen, die ein behindertes/krankes Kind mit sich bringt, zurechtkommen zu können. Und ich wüsste nicht, weshalb die Rechte, die Schwangeren zustehen, die nicht der IVF oder einer anderen "künstlichen" Methode der Zeugung bedurften, um schwanger zu werden, Frauen nach künstlicher Befruchtung und VOR der Implantation versagt werden sollten. Sollte eine Frau, die weiß, dass eine der ihr entnommenen Eizellen in vitro nicht zu einem gesunden Embryo geworden ist, für sich wissen, dass es sie selbst überlasten würde, mit einem Embryo schwanger zu gehen, der zu einem behinderten oder kranken Kind heranwächst, das sie nicht bekommen wollen würde, würde für sie dasselbe gelten wie für eine natürlich schwanger gewordene Frau - die "medizinische Indikation" - auf sie bezogen - könnte zur Anwendung kommen - der Embryo würde extrakorporal getötet. Umgekehrt: Will diese Frau gar nicht, dass die Embryonen untersucht werden bzw. will sie trotz der Diagnose diesen Embryo implantiert bekommen, so wird er ihr selbstverständlich eingesetzt. Auf der Rechtsgrundlage dessen, was für die Untersuchung in der Gebärmutter befindlicher Embryonen/Föten gilt, kann eigentlich guten Gewissens nicht anders entschieden werden. shark Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 18.Oct.2010 - 19:39
Bearbeitungsgrund: Nachtrag und Satz umgebaut und Einschub zweier Wörter
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 14:27 |