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Beitrag
#1
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Heiligenanwärterin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15.416 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 271 ![]() |
(IMG:style_emoticons/default/unsure.gif) Ich habe ernsthaft überlegt, ob gerade 1.April ist - es gibt ja Menschen, die einen seltsamen Sinn für Humor haben.
Aber es wurde wohl hier in der Schweiz wirklich eine Initiative eingereicht, die die Wiedereinführung der Todesstrafe verlangt. Ich bin fassungslos. Wo lebe ich eigentlich?!? NZZ-Bericht mit LeserInnenkommentaren Bericht mit LeserInnendiskussion in einer weniger anspruchsvollen Pendlerzeitung mit entsprechenden Kommentaren (IMG:style_emoticons/default/ph34r.gif) Nachdem ich heute schon lesen musste, dass eine Bundesrätin es bedenklich fände, wenn von 7 BundesrätInnen 5 weiblich wären, weil sich dann Männer ausgegrenzt und nicht vertreten fühlen könnten, wundert mich nicht mehr viel. edit: Land ergänzt Der Beitrag wurde von Liane bearbeitet: 23.Aug.2010 - 22:51 |
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Beitrag
#2
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Userin seit: 16.03.2007 Userinnen-Nr.: 4.205 ![]() |
Die Todesstrafe als juristisches Gerichtsurteil (nach der Tat außerhalb einer konkreten andauernden/ akut bevorstehenden Gefahr) ist höchst bedenklich und glücklicherweise auch abgeschafft. Diese Law & Order Rufe verstummen aber nicht wirklich und flackern immer mal wieder gern auf. Glücklicherweise ohne dass ich die Gefahr (zur Zeit sehe), dass sie sich durchsetzen.
ZITAT Niemand hat darüber zu entscheiden, wer leben darf und wem man das Leben nehmen darf, unabhängig davon was der oder diejenige auch anderen angetan hat. Wie stehst Du dabei zu Nothilfe/Notwehr oder den Polizeigesetzen zu dem "finalen Rettungsschuß"? Insofern haben wir zwar keine "Todesstrafe" in Deutschland aber doch Rechtfertigungsgründe (z.B. bei Notwehr/Nothilfe) welche die Tötung eines Menschen "abdecken". Ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers, auch dessen Leben, und damit kein strafbares Unrecht. Dies nach dem Rechtsbewährungsprinzip auch noch ohne grundsätzliche Rechtsgüterabwägung, außer bei einem "krassen Missverhältnis der Rechtsgüter". In einem versuchten Verständnis für manche Menschen, welche die Todesstrafe fordern, weitergedacht .... fern ab von juristischen Feinheiten.... Wenn ich mich dolle anstrenge und meine menschlichen Zweifel, dass jeder Mensch ein grundsätzliches Recht auf Leben hat, vergesse..... Wenn ich mich in eine Gefahr reindenken würde, z.B. weil die Presse gerade wieder Fälle beschreibt in denen ein Mörder geflohen ist und andere Menschen umbringt, ... Dieter Zurwehme, welcher auf seiner Flucht (aus dem Freigang) am 21. März 1999 in Remagen vier ältere Menschen tötet, oder an die Hysterie um die Flucht von Thomas Holst.....dann verstehe ich auch manche leichtfertige Rufe. Trotzdem baue ich persönlich darauf, dass es auch andere Mittel für die Gewährleistung von Sicherheit von Menschen gibt vor diesen Tätern. Auch wenn es hin und wieder schrecklich endet. Das ist aber meinem Glaube daran, dass sich Menschlichkeit bewahren lässt und auch Täter mit einschließt geschuldet Es ist meiner Hoffnung geschuldet, dass ich niemals in eine Lage komme, dass dieser Glaube auf die Probe gestellt wird. Der Beitrag wurde von ella1 bearbeitet: 28.Oct.2010 - 20:01 |
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