![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|
Heiligenanwärterin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15.416 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 271 ![]() |
(IMG:style_emoticons/default/unsure.gif) Ich habe ernsthaft überlegt, ob gerade 1.April ist - es gibt ja Menschen, die einen seltsamen Sinn für Humor haben.
Aber es wurde wohl hier in der Schweiz wirklich eine Initiative eingereicht, die die Wiedereinführung der Todesstrafe verlangt. Ich bin fassungslos. Wo lebe ich eigentlich?!? NZZ-Bericht mit LeserInnenkommentaren Bericht mit LeserInnendiskussion in einer weniger anspruchsvollen Pendlerzeitung mit entsprechenden Kommentaren (IMG:style_emoticons/default/ph34r.gif) Nachdem ich heute schon lesen musste, dass eine Bundesrätin es bedenklich fände, wenn von 7 BundesrätInnen 5 weiblich wären, weil sich dann Männer ausgegrenzt und nicht vertreten fühlen könnten, wundert mich nicht mehr viel. edit: Land ergänzt Der Beitrag wurde von Liane bearbeitet: 23.Aug.2010 - 22:51 |
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|
Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
ZITAT meine Ausführungen bezogen sich auf die strafrechtlichen Sanktionen. Die von Dir angesprochene Notwehr/Nothilfe stellt eine solche nicht dar und dient lediglich der Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr (vorallem für Leib und Leben).In dieser Situation muss eine Güterabwägung stattfinden, welche unter ganz engen Voraussetzungen auch die Tötung eines Menschen abdecken kann. Was ella ja schon sagte... Ich kann nur mit einer persönlichen Meinung und nicht mit besonders fundiertem juristischen Wissen aufwarten. Und meine Meinung ist, dass erstens ein Staat, der Verbrechen wie Mord "mit gleicher Münze heimzahlt", nicht vertrauenswürdig ist und dass zweitens bei einem Fehlurteil ohnehin nachträglich nur wenig "wiedergutgemacht" werden kann - ist ein Leben genommen, ist das gar nicht mehr möglich. Deshalb bin ich, wen wunderts, absolut gegen die Todesstrafe. shark Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 28.Oct.2010 - 20:59
Bearbeitungsgrund: Zitat eingefügt
|
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 06:21 |