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Beitrag
#1
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Satansbraten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 531 Userin seit: 05.07.2010 Userinnen-Nr.: 7.520 ![]() |
ein hallo (IMG:style_emoticons/default/smile.gif)
zurzeit ein ganz aktuelles thema ist ja die stammzellbefruchtung bzw. die ethischen fragen, die hinter diesem thema stehen, ich finde das sehr interessant und wichtig. soll man, nach einer künstlichen befruchtung, prüfen lassen, ob das kind krank sein wird und dann darauf die entscheidung basieren lassen, ob man es zur welt kommen lässt oder nicht? und wenn das verboten werden soll, was für einen sinn hat es dann, dass ein späterer schwangerschafts-abbruch legal ist? ich finde ja, man sollte auf keinen fall abbrechen, nur weil das kind schwerkrank ist, auf der anderen seite ist aber auch zu beachten, dass die eltern/die mutter vielleicht die belastung eines behinderten kindes nicht tragen könnte.....also alles seeeehr schwierig, finde ich. was haltet ihr davon? |
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Beitrag
#2
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Das stimmt wohl...
Ich finde es nur ethisch genauso fragwürdig, dass einem winzigen, wenige Zellen "großen" Embryo in einer Petrischale mehr Recht auf Leben zugemessen wird als einem 12 Wochen alten Fötus im Bauch einer Schwangeren. Das kann ich nicht einsehen. Und da ich die grundsätzliche Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches (die Fristenlösung genauso wie die medizinische bzw. kriminologische Indikationslösung in Bezug auf die Schwangere) bejahe, kann ich nicht anders, als das Verwerfen eines Embryos VOR einer möglichen Implantation ebenfalls zu bejahen - immer auf der rechtlichen Basis dessen, was auch für Schwangerschaftabbrüche gilt. shark Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 02.Nov.2010 - 21:54
Bearbeitungsgrund: "der" durch "einer" ersetzt
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