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Beitrag
#1
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Gemüseputzi ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 32 Userin seit: 13.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.072 ![]() |
Hallo Ihr Lieben!
Am 7.September ist es bei uns soweit und wir werden uns verpartenern. Bei der Planung stoßen wir nun auf die Frage wie das denn ist bezüglich des Brautstraußes. Tragen dann beide einen, oder nur einer von uns oder ist es womöglich gar nicht üblich einen Brautstrauß zu nehmen? Zudem würden wir gern von Euch schon Verpartnerten ob sich Eure Lohnsteuerklassen geändert haben, denn wir haben gehört das wir in der 1 bleiben. Ich danke Euch schon mal Vorab für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten. Neli :fly: |
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Beitrag
#2
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 966 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 42 ![]() |
@Polly: Das kommt auf den Arbeitgeber an. Es gibt durchaus Fälle/Arbeitgeber, wo jenseits der steuerlichen Regelungen die Eingetragene Partnerschaft Auswirkungen auf das Gehalt hat z.B. bei Ortszuschlägen im öffentlichen Dienst, die Familienstandsabhängig sind.
Außerdem gibt es je nach Tarifvertrag und Arbeitgeber auch andere Leistungen. So z.B. Sonderurlaub für die Hochzeit, die teilweise auch für eingetragene Partnerschaften übernommen werden. P.S.: Wieso sollte das Finanzamt den Arbeitgeber über die ELP informieren? Auch bei normalen Hochzeiten ist es der Arbeitnehmer, der den Arbeitgeber informiert, nicht die Stadt oder das Finanzamt. Eine ehemalige Kollegin hat mal still und "heimlich" heterosexuell geheiratet und dem Arbeitgeber nichts mitgeteilt. Als irgendwann in einem Privatgespräch die Mitarbeiterin der Personalabteilung das Monate später mitbekam hat sie ihr erst mal den Kopf gewaschen, weil ihr auf die Tour diverse Gelder entgangen sind, da die erst ab Eingang der Info beim Arbeitgeber gewährt werden konnten. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 18:23 |