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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gesperrt Beiträge: 5.334 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 132 ![]() |
Heute sind mal wieder wichtige Entscheidungen im Bundestag gefallen:
- Lesben und Schwule dürfen nun Kinder ihrer Partnerin/ihres Partners adoptieren. - Es kann künftig gewählt werden, ob Gütertrennung oder nicht - Bei Trennungen gibt es künftig eine Unterhaltspflicht für die Partner - im Todesfall haben wir die gleichen Rechte wie Heteros Genaueres weiß ich noch nicht, aber ich finds klasse, daß da Bewegung reinkommt... Sophialein |
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Beitrag
#2
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Ego, Alter! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.238 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 28 ![]() |
Die im Bundestag bereits beschlossene Anpassung der Rechte in eingetragenen Partnerschaften hat nun auch den Bundesrat passiert. Die CDU hat nicht etwa dagegen gestimmt, sondern sich nur enthalten, o Wunder!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 06:31 |